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Trennung/Scheidung

 
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buerste
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 09:56    Titel: Trennung/Scheidung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wer bekommt nach einer Trennung oder Scheidung das Auto. Der Mann hat den Kaufvertrag unterschrieben und steht im Fahrzeugbrief. Der Mann hat ein Auto mit in die Ehe gebracht, das Auto wurde später gegen eine Familienkutsche eingetauscht. Die Familienkutsche wurde nach 5 Jahren wieder verkauft und es wurde eine nagelneue Familienkutsche angeschafft. Nun lebt man in Trennung und die Scheidung steht bevor. Die Frau benötigt das Auto um z.B. die Kinder in den Kindergarten zu bringen. Wem steht nun das Auto bzw der Wert des Autos zu?

Gruß
buerste
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Ina_1963
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 256

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Gehört m.E. zum Zugewinn. Würde heißen, jedem gehört die Hälfte des derzeitigen Wertes.

Beispiel:
+ 20.000 € Neuwert
- 10.000 € Wertminderung
= 10.000 € derzeitiger Wert / heißt, der eine 5.000 €, der andere das Auto.

Wer nun das Auto behält und wer ausgezahlt wird, ist Verhandlungssache.

Wenn der Mann das Auto z.B. benötigt um zur Arbeit zu fahren und die Frau um die Kinder zum Kindergarten zu bringen, würde wohl so entschieden, dass Arbeit wichtiger ist.

mfg
Ina
_________________
Nur meine persönliche Meinung und nicht rechtsverbindlich.
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Auto könnte auch in den Hausrat fallen, wenn das Auto hauptsächlich für Familienfahrten benutzt wurde.
Gruss
Melly
_________________
Smilie Melly
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steffi10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

aber ist es nicht so: weil der Mann das erste Auto mit in die Ehe gebracht hat, ihm dafür der Wert des ersten Autos am Anfangsvermögen mit angerechnet wird?

Was doch heißen würde, wenn das "mit gebrachte" Auto dem Mann gehörte z.B.
5.000,-- EUR wert war ihm diese auch vom neuen Auto mehr gehören müssten.

Oder liege ich da falsch?

Bei meinem LG wurde nämlich das erste Auto ebenfalls mit in die Ehe gebracht und dann tatsächlich seinem Anfangsvermögen zugerechnet.
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