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für einen verwandten anfang 80 möchte ich folgendes problem darlegen und bitte um juristisch fundierte meinungen:
seine ehefrau, auch anfang 80, befindet sich seit gut 2 jahren wegen einer alzheimer-demenz in einem pflegeheim. die demenz ist inzwischen soweit fortgeschritten, daß die kommunikation verbal oder ein deutliches erkennen nicht mehr gegeben sind, sie ist bettlägerig. seit einiger zeit (etlichen monaten) ist eine PEG vorhanden, durch die wasser und täglich eine flasche sondennahrung gegeben werden.
der ehemann kommt täglich mehrmals ins heim und versucht, seine frau zu füttern, obwohl sie meist die zähne zusammenpreßt bis zum knirschen und den mund kaum öffnet. mit viel viel geduld schafft er kleine nahrungsmengen, nach seiner einschätzung zuviel zum verhungern.
ihre (nicht seine) tocher, die weit weg wohnt, erinnerte ihn jetzt schriftlich an eine patientenverfügung/vorsorgevollmacht der patientin, die zu gesunden zeiten abgefaßt worden war und die ihn vor der tochter als bevollmächtigten nannte. in dieser verfügung sei dargelegt, daß die patientin im falle der kommunikationsunfähigkeit und einer unheilbaren krankheit keine lebensverlängernden oder intensivmaßnahmen wolle. die tochter fordert also vom vater, daß er sorge trägt, daß außer flüssigkeitsgabe die sondennahrung beendet wird, damit die mutter "schnell von ihren leiden erlöst" wird.
der ehemann wird aber, solange er selbst noch kann, weiter füttern, weil er es nicht schafft, das zu unterlassen (die pflegekräfte würden immer nur einige wenige male den löffel anbieten und dann aufgeben - kann ich mir schon vorstellen...).
verstößt er mit dem füttern gegen die patientenverfügung? falls in der verfügung NICHT ausdrücklich erwähnt ist, daß auch künstliche ernährung unterlassen werden soll und daß dies auch im falle eines hirnabbauprozesses geschehen soll (also nicht z.b. nur im komafall o.ä.) - muß dann die sondengabe eingestellt werden? und wenn doch künstliche ernährung und demenz drinsteht - müßte dann nicht ernährung UND wassergabe über die sonde eingestellt werden? die patientin trinkt nahezu nichts.
wenn sie aber beim füttern ißt, aber nicht trinkt - darf man in einem solchen fall - patientenverfügung hin oder her - die flüssigkeitszufuhr abbrechen?
die tochter hat meinem verwandten wohl ziemlich druck gemacht, er möchte sich in sicherem juristischem raum bewegen...
und wie gesagt - er wird füttern, solange er kann und solange wenigstens irgendetwas dabei herauskommt...
vielen dank für wortmeldungen zu diesen speziellen fragen. allgemein zum thema künstliche ernährung bei demenz und paitentenverfügung habe ich schon reichlich material aus dem netz gezogen, was ich ihm schicken werde...
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