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Verfasst am: 02.11.04, 09:04 Titel: Anbau /Umbau ohne Baugenehmigung ?
Wenn in einem Haus ein nicht genehmigter Anbau existiert bzw. Wände herausgenommen worden sind, kann man dann generell noch Probleme bekommen, wenn man diesen Sachverhalt erst nach dem Kauf entdeckt ? Vor allem wenn die Immobilie weiterverkauft werden soll. Verjähren solche Fristen ?
Da Sie dies auch wissen, können Sie nicht verkaufen ohne im Nachhinein haftbar gemacht zu werden. Sie können das ganze heilen, indem Sie den Bau nachträglich genehmigen lassen.
Erstmal wäre zu prüfen, ob der Umbau genehmigungsfrei ist bzw früher mal war. Besonders in Wohnhäusern sind manche internen Umbaumaßnahmen (insbes. wenn sie die Statik nicht beeinflussen) genehmigungsfrei.
Näheres sollte der Fachmann vor Ort prüfen...
Als Rechtsnachfolger sind grundsätzlich Sie für den Zustand des Gebäudes verantwortlich, unabhängig davon, von dem und wie dieser Zustand entstanden ist. Schwarzbauten verjähren nie, lediglich die Ordnungswidrigkeit als Handlung an sich. Eine Genehmigung ergibt sich jedoch nicht durch Zeitablauf, kann aber ggfls. nachträglich beantragt werden.
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