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msie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 09:56    Titel: Bibliothek Antworten mit Zitat

Hallo,
Wenn jemand seinen Bibliotheksausweis verlängert hat, dies jedoch nicht geschehen ist, und somit seine Bücher nicht verlängern konnte, muss diese Person die Mahngebühren zahlen?

MFG
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mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gut möglich.

MFG
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.12.05, 06:27    Titel: Re: Bibliothek Antworten mit Zitat

msie hat folgendes geschrieben::
dies jedoch nicht geschehen ist


Es ist die Frage, in wessen Verantwortungsbereich dieses Versäumnis fällt. Hochschule? Rechenzentrum? Bibliothek?
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