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NRW-Abitur Annerkennung von Wartesemestern

 
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cahuis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.10.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Do

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 17:29    Titel: NRW-Abitur Annerkennung von Wartesemestern Antworten mit Zitat

Tach auch, Ich habe da mal ne Frage.

Wenn man 1998 das NRW-Abitu gemacht hat, und dieses 2005 durch eine Erweiterungsprofung zur Algemeinen Hochschulreife erweitert hat, sollten an sich 14 Wartesemester auf dem Konto sein. Diese will die ZVS aber nicht annerkennen.

Lt. ZVS soll die Regelung in der B.A.S.S. stehen (bereinigte amtliche Schul und Studien-Vorschriften des Landes NRW). Ich habe mir den Schinken vorgeknöpft und keinen entsprechenden Hinweis auf eine Regelung dies betreffend gefunden. Gibt es überhaupt eine Regelung.

W ie schafft man es, daß einem die ZVS dir Wartesemester seit 1998 anrechnet?

Vielen Dank im Vorraus

Christian
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Lyrisches_Ich
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 22
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christian,

auf der Seite der ZVS im Internet die Erläuterung zu Wartesemstern:

Zitat:
Für die Wartezeitquote wird eine Rangliste aller Bewerber nach der Wartezeit aufgestellt.
Wartezeit ist die (Lebens-)Zeit, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichen ist.

(Nachzulesen auf www.zvs.de)

Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das Folgendes: Falls du an einer Fachhochschule studieren willst, sprich das Fachabitur dafür ausreicht, müssten dir 14 Wartesemester angerechnet werden. Willst du hingegen an einer Universität studieren, benötigst du die Allgemeine Hochschulreife (=Studienberechtigung). Diese hast du 2005 erlangt - womit dir keine 14 Wartesemester gutgeschrieben werden.

Lg, Lyrisches Ich
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lili107
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ähem...

doof gefragt, aber was ist der Unterschied zwischen NRW -Abitur und der Allg. Hochschulreife??? Ich mein ich hab auch in NRW ganz normal Abitur gemacht und trotzdem die Allgemeine Hochschulreife...

Oder gab es früher da einen Unterschied??? Allerdings ist zwischen ABI 1998 und ABI 2001 ja keine Gesetzesänderung gewesen... oder irre ich mich da? Oder war das ein Fach - Abi an einer spezialisierten Schule wie Höhere Handelsschule oder änliches?
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