Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 15.10.2005 Beiträge: 1 Wohnort: Do
Verfasst am: 15.10.05, 17:29 Titel: NRW-Abitur Annerkennung von Wartesemestern
Tach auch, Ich habe da mal ne Frage.
Wenn man 1998 das NRW-Abitu gemacht hat, und dieses 2005 durch eine Erweiterungsprofung zur Algemeinen Hochschulreife erweitert hat, sollten an sich 14 Wartesemester auf dem Konto sein. Diese will die ZVS aber nicht annerkennen.
Lt. ZVS soll die Regelung in der B.A.S.S. stehen (bereinigte amtliche Schul und Studien-Vorschriften des Landes NRW). Ich habe mir den Schinken vorgeknöpft und keinen entsprechenden Hinweis auf eine Regelung dies betreffend gefunden. Gibt es überhaupt eine Regelung.
W ie schafft man es, daß einem die ZVS dir Wartesemester seit 1998 anrechnet?
auf der Seite der ZVS im Internet die Erläuterung zu Wartesemstern:
Zitat:
Für die Wartezeitquote wird eine Rangliste aller Bewerber nach der Wartezeit aufgestellt.
Wartezeit ist die (Lebens-)Zeit, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichen ist.
Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das Folgendes: Falls du an einer Fachhochschule studieren willst, sprich das Fachabitur dafür ausreicht, müssten dir 14 Wartesemester angerechnet werden. Willst du hingegen an einer Universität studieren, benötigst du die Allgemeine Hochschulreife (=Studienberechtigung). Diese hast du 2005 erlangt - womit dir keine 14 Wartesemester gutgeschrieben werden.
doof gefragt, aber was ist der Unterschied zwischen NRW -Abitur und der Allg. Hochschulreife??? Ich mein ich hab auch in NRW ganz normal Abitur gemacht und trotzdem die Allgemeine Hochschulreife...
Oder gab es früher da einen Unterschied??? Allerdings ist zwischen ABI 1998 und ABI 2001 ja keine Gesetzesänderung gewesen... oder irre ich mich da? Oder war das ein Fach - Abi an einer spezialisierten Schule wie Höhere Handelsschule oder änliches?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.