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Beseitigung eines vermuteten Mangels

 
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Slotty
Gast





BeitragVerfasst am: 02.11.04, 09:52    Titel: Beseitigung eines vermuteten Mangels Antworten mit Zitat

Hallo !

Ich bitte um Mithilfe bei folgender grundsätzlichen Frage :

2 Monate nach Kauf eines neuen Reihenhauses stellte ich
im Keller einen Geruch fest.
Nachdem die Ursache für den Geruch nicht feststellbar war, und
wir unseren Gasanschluss auch im Keller haben , baten wir den
Bauleiter zu kommen und den Geruch zu "besichtigen".

Dies tat dieser auch und sagte zu mir , das er die zuständige
Heizungsfirma kommen läßt.
Diese kam und konnte keine Undichtigkeit der Gasleitung feststellen.

Da nun kein Mangel festgestellt wurde und der Geruch nach Auffassung
des Bauunternehmens andere Ursachen haben müßte ( z.B. Farbe ),
soll ich die Rechnung zahlen.
Der Bauträger schreibt mir, er müsse hier nicht für eine Rechnung
im Rahmen der Gewährleistung / Sachmängelhaftung aufkommen ,
wenn gar kein Mangel vorliegt.

Wer kann mir weiterhelfen ?

Vielen Dank vorab !
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.04, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zuerst zahlt der der den Handwerker bestellt hat.
Sie haben dem Bauleiter einen Mangel gemeldet. Er hat Abhilfe zu schaffen. Stellt sich heraus, es war kein Mangel und es war natürliche Ausdünstung, dann können Sie immer noch streiten.
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