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Verfasst am: 19.12.05, 14:46 Titel: Zumubare Veränderungen zum Erhalt der Berufsfähigkeit
Hallo,
ich kämpfe seit langem mit meiner privaten BU-Versicherung um Anerkennung der Berufsfähigkeit. Nachdem mich auch zwischenzeitlich die Versicherung begutachten ließ, wurde wieder die Anerkennung verweigert , da ich nicht BU sei.
Ich war selbständig tätig, eine Verweisung auf eine Angestelltentätigkeit kommt somit zum Glück nicht in Betracht. Meine Tätigkeit hatte den Schwerpunkt der Datenbankmodellierung und Softwareentwicklung. - EIn typisch sitzender Beruf, bei dem man konzentriert und angespannt am Bildschirmarbeitsplatz sitzt.
Nun gesteht mir der von der Versicherung bestellte Gutachter zwar zu:
"Bezüglich der Tätigkeiten am PC ist ein langfristiges konzentriertes Arbeiten aufgrund der Schmerzsymptomatik nicht zu 100 % durchführbar. Bei regelmäßigem Wechsel von Sitzen, Stehen und Gehen sicherlich zu über 60%."
Den Zwangshaltungen (z.B. bei längerem Sitzen am PC) kann man entgegenwirken, indem man ein Sitzmöbel benutzt, bei dem eine korrekte Körperhaltung gewährleistet wird (ggf. LWS-Stütze, Nackenrolle) und evtl. Armstützen vorhanden sind, dass die Arme während der Arbeit nicht frei gehalten werden müssen.
....Hier soll ein typisch sitzender Beruf zu fliegendem Wechsel zwischen Gehen, Stehen und Sitzen umfunktioniert werden?
Kann man von mir als " Selbständigen " überhaupt verlangen, dass ich nur noch Aufträge von Kunden annehme, die mit diesem Prozedere einverstanden sind?
Ich stelle diese Frage unabhängig davon, dass jedem halbwegs intelligenten Mensch klar sein muss, dass man die Entwicklung von komplizierte Datenbankanwendungen nicht im fliegenden Wechsel zwischen Gehen, Stehn, Sitzen ausüben kann.
Ihren tatsächlichen Zustand kann ja hier logischerweise niemand beurteilen. Fakt ist, sollten Sie ein Gutachten haben (z. b. LVA oder wie auch immer) dass sie gemäss den Versicherungsbedingungen für BU befindet, muss (wird) das die Versicherung nicht interessieren.
Die Meinung des Versicherungsgutachters muss allerdings auch sie nicht interessieren. Dessen Standpunkt ist im Endeffekt auch nur als Parteigutachten zu werten.
Solange ein Gericht (in der letzten Instanz) kein Gutachten in Auftrag gibt geht das ganze doch immer nur ab wie ein Ping Pong Spiel.
Was dabei letztendlich herauskommt ist natürlich immer ungewiss. Tatsache ist, in den meisten Fällen werden die meissten Standpunkte der Vorgutachten übernommen. Es wird sogar oft der grösste Teil des Gutachtens Wortgenau aus den Vorgutachten abgeschrieben.
Nur aus Neugier, was ist.....ich kämpfe seit langem.....als Zeitangabe?
stop! - das gutachten über das ich schreibe wurde von der versicherung beauftragt.
die frage wäre deshalb wichtig, weil ich ja dann bu wäre wenn es einem selbständigen nicht zugemutet werden kann diese einschränkungen hinzunehmen.
im angestelltenbereich sieht das sicher ganz anderst aus.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 22.12.05, 12:44 Titel:
Hi,
im ersten Post steht ' ... ich war selbständig.., meine Tätigkeit hatte....'
Ist das nicht mehr Wie hoch war/ist die Rente um die gestritten wird?
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