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Italienisches Recht!?

 
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Fr4Tz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 21:01    Titel: Italienisches Recht!? Antworten mit Zitat

Hallo!

Bin neu hier und hätte da mal eine Frage.

Folgendes. Frau A ist mit Herr B verheiratet. A hat die albanische Staatsangehörigkeit und B die Italienische. Die Tochter C hat ebenfalls die italienische Staatsangehörigkeit.

A wurde gesagt, dass das italienische Recht gelten würde. Ist das so richtig? Und wenn ja, wie sieht es da aus? A hat Angst C zu verlieren und möchte deshalb, dass B "geht" (die Scheidung einreicht) A sind etrwas länger als ein Jahr mit B verheiratet, C ist zwei Jahre alt und A, B und C leben in Deutschland.

Ich wäre euch dankbar, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

MfG Daniel
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Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn A und B wirklich verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, dann unterliegt die Scheidung deutschem Recht (Art. 17 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB). Es muss aber geklärt werden, ob nicht einer der beiden Ehegatten zwei Staatsangehörigkeiten hat, vielleicht hat er durch die Eheschließung die des anderen erworben. Dann gälte das Recht des gemeinsamen Heimatlandes. Die Frage des Sorgerechts läuft übrigens unabhängig von der Scheidung. Solange das Kind in Deutschland lebt, unterliegt seine sorgerechtliche Stellung deutschem Recht (Art. 21 EGBGB).
Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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Fr4Tz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 12:08    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Erstmal danke für die schnelle Antwort Dos. Hat mir schon etwas weitergeholfen.
Sehe ich das denn richtig, dass die Staatsangehörigkeit von C dann keine Rolle für das Recht spielen würde?

MfG Daniel
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Fr4Tz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt auch deutsches Scheidungsrecht, wenn A und B in Italien geheiratet haben?!

Es ist ganz wichtig für mich zu wissen welches recht bezüglich der Scheidung und welches bezüglich des Sorgerechts gilt.

Der Anwalt von A sagt ihr soweit ich weiß, dass das italienische Recht gilt. Vielleicht nochmal eine kurze Erläuterung. B und C haben die italienische Staatsangehörigkeit, A die Albanische. Keine der drei Personen hat eine doppelte Staatsangehörigkeit. Der Wohnsitz von A, B und C befindet sich in Deutschland.

Ich wäre echt sehr dankbar, wenn ich vielleicht nochmal eine etwas ausführlichere Antwort bekommen könnte. Naja und am liebsten jetzt als gleich.. Eilt leider sehr.

Danke schonmal im voraus.

MfG Daniel
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