Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wann darf ich in die Private KV wechseln?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wann darf ich in die Private KV wechseln?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
pajofego
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 10:56    Titel: Wann darf ich in die Private KV wechseln? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe zu o.g. Thema folgende Frage:

Ich bin auf Grund meines Berufes sehr häufig Unterwegs und habe daher sehr viele Spesenabrechnungen, die ich versteuern muss. Diese Spesen werden auf meiner Lohnsteuerkarte als Summe zu meinem Grundgehalt dazugezählt, s.d. mein Gehalt am Ende des Jahres höher ist als mein Grundgehalt. Rein Rechnerisch würde ich dieses Jahr über diese magische Grenze von 46.800€ kommen. Nach Rücksprache mit meiner Personalabteilung dürfte ich mich erst nachdem ich diese Grenze zweimal hintereinander erreicht habe in die PKV wechseln. Jetzt bin ich leicht verwirrt. Was zählt jetzt? Reicht es nicht einmal vom Gehalt her diese o.g. Grenze zu erreichen, oder gelten noch andere Regeln?

Danke,

MfG

pajofego
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Grundsetzlich ist es so, dass man ab Jahr y wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei, wenn man im Jahr x bereits die JAE überschritten hat und in Jahr y diese ebenfalls überschreiten wird.

Hierbei ist jedoch das regelmäßige Jahresarbitsentgelt ausschlaggebend, es werden alle Zahlungen berücksichtigt, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im laufenden Jahr fällig werden. Diese müssen jedoch im Voraus bereits benannt werden können. Überstunden, selbst wenn diese jeden Monat anfallen, werden nicht berücksichtigt.

Von daher gehe ich davon aus, dass Ihre Spesen auch nicht angerechnet werden können, weshalb Ihr Gehalt ohne die Spesen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten muss.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Patrig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 16:48    Titel: Private Kv Berechnung Antworten mit Zitat

Hallo pajofego,
ich hab mich mal n bischen umgeschaut und habe auf folgender Seite einen guten Berechner bzw. ein Vergleich für die PKV gefunden:

[Webseite redaktionell entfernt]

Die site ist sehr übersichtlich und, meiner Meinung nach, auch sehr effectiv.
Kannst ja mal draufschauen und sagen, obs dir weiter geholfen hat.

Schönen Abend
Patrig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.