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Verfasst am: 21.12.05, 10:56 Titel: Wann darf ich in die Private KV wechseln?
Guten Tag,
ich habe zu o.g. Thema folgende Frage:
Ich bin auf Grund meines Berufes sehr häufig Unterwegs und habe daher sehr viele Spesenabrechnungen, die ich versteuern muss. Diese Spesen werden auf meiner Lohnsteuerkarte als Summe zu meinem Grundgehalt dazugezählt, s.d. mein Gehalt am Ende des Jahres höher ist als mein Grundgehalt. Rein Rechnerisch würde ich dieses Jahr über diese magische Grenze von 46.800€ kommen. Nach Rücksprache mit meiner Personalabteilung dürfte ich mich erst nachdem ich diese Grenze zweimal hintereinander erreicht habe in die PKV wechseln. Jetzt bin ich leicht verwirrt. Was zählt jetzt? Reicht es nicht einmal vom Gehalt her diese o.g. Grenze zu erreichen, oder gelten noch andere Regeln?
Grundsetzlich ist es so, dass man ab Jahr y wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei, wenn man im Jahr x bereits die JAE überschritten hat und in Jahr y diese ebenfalls überschreiten wird.
Hierbei ist jedoch das regelmäßige Jahresarbitsentgelt ausschlaggebend, es werden alle Zahlungen berücksichtigt, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im laufenden Jahr fällig werden. Diese müssen jedoch im Voraus bereits benannt werden können. Überstunden, selbst wenn diese jeden Monat anfallen, werden nicht berücksichtigt.
Von daher gehe ich davon aus, dass Ihre Spesen auch nicht angerechnet werden können, weshalb Ihr Gehalt ohne die Spesen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten muss.
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