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Ein Student wollte vor zwei Wochen vier Bücher verlängern. Wie üblich werden diese vier Bücher am extra dafür eingerichteten Schalter für Verlängerungen vorgelegt, der zuständige Mitarbeiter scannt die Bücher ein, gibt alle vier zurück und meint: "Alles in Ordnung, sind Alle bis Januar verlängert"
Nun erhält der Student eine schriftliche Mahnung über 10 Euro, weil eines der Bücher nicht verlängert werden dürfte (war vorbestellt durch anderen Entleiher), dass wusste der Student aber nicht, er hatte die Bücher ja ordnungsgerecht verlängert und dies ja auch durch den Mitarbeier bestätigt bekommen.
Er beschwert sich bei der Bibliothek, die verwiesen aber auf die Quittungen die von den Mitarbeitern bei Verlängerungen in die Bücher gelegt werden. In einem der Bücher wird dann auch der entsprechende Beleg gefunden und dort stand auch, dass eine Verlängerung nicht möglich ist. (Man bekommt also ein Buch ausgeliehen in dem ein Zettel liegt, dass man dass Buch nicht ausleihen darf )
Der Student hat sich auf die Auskunft des Mitarbeiters verlassenn, in der Bibliothek wurde auch bestätigt, dass derartige Fehler groß und deutlich auf den Monitoren der Mitarbeiter stehen. Derjenige der die Verlängerung bearbeitet hätte, hätte wohl leider nicht hingeguckt, dass wäre aber dann Problem des Studenten und zahlen müsste er trotzdem. Zählen würde nur die Quittung.
Ist ein Einspruch in diesem Fall erfolgsversprechend? Es liegt zwar ein beidseitiges Versäumnis vor (der Student liest nicht die winzigen Zettel in den Büchern, der Bib-Mitarbeiter guckt nicht auf seinen Monitor), trotzdem muß doch eine Fachkraft die genau dafür zuständig ist auch einer gewissen Sorgfaltspflicht unterliegen....
Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 286 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.01.06, 08:54 Titel:
Natürlich sollte der Mitarbeiter sorgfältig sein. Aber er hat den Fehler begangen und du hast nicht kontrolliert. Ich arbeite selbst im Bibliotheksbereich und kenne die Problematik der zu spät oder nicht zurückgebrachten Medien nur zu gut. Prinzipiell kann sich die Bibliothek auf die Quittungen berufen, was vermutlich auch irgendwo in der Benutzerordnung niedergelegt ist, aber es sollte auch von Seiten der Bibliothek möglich sein auf einen solch groben Schnitzer eines Mitarbeiters im Sinne des Nutzers/Kunden mit einer Erlassung der Gebühr zu reagieren.
Mein Tipp: setzen sie sich doch mit der Leitung der Benutzerabteilung in Verbindung und schildern sie nochmal den Fall. Vielleicht kann ja auch ein Teilbetrag erlassen werden!
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