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Nightwing76 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 21.12.05, 17:54 Titel: Bilder von Personen mit Fadenkreuz in Browsergames |
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Mich würde mal interessieren, wie die Rechtslage ist...
Darf ein Spieler in einem Online Browsergame als Planetenbild zb.
Bilder von geschichtlich Fragwürdigen Personen benutzen, auf deren Gesichtern ein Fadenkreuz gezeigt wird ?
Personen die da ins Fadenkreuz gesetzt wurden:
Karl-Marx
Heinrich-Himmler
Adolf-Hitler
Lenin
Stahlin
kann mir jemand sagen ob das erlaubt ist oder verboten und wenn verboten - warum (§§) ? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 21.12.05, 18:45 Titel: |
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§86 StGB ist wohl nicht einschlägig (bei den Nazi-Größen).
Ansonsten fiele mir strafrechtlich nichts ein.
Übrigens heißt der Mann "Stalin" (bzw. Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili ). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Nightwing76 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 21.12.05, 21:39 Titel: |
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naja - mir ging es darum ob es da eine rechtliche regelung gibt.
Ein mitspieler hatte sich im Support diesbezüglich beschwert und wurde darauf von einem Admin des Spiels angeschrieben, er möge die bilder entfernen, da er es sonst täte und als aufwandentschädigung den account des spielers sperren würde.
Der Spieler hat die Bilder nat. entfernt - im Forum des Spiels jedoch eine Stellungnahme des Admins verlangt und auf welcher rechtlichen grundlage diese entscheidung beruht.
Ich habe google diesbezüglich bemüht konnte aber keine eindeutige rechtliche grundlage finden.
Zitat: | Spielregeln
§12, Absatz 1: Alle vom Spieler im Spiel eingegebenen Daten dürfen nicht pornographischen, beleidigenden, rassistischen oder gegen geltendes Recht verstoßenden Inhalt haben, oder zu Seiten mit selbigen führen. Dies gilt unter anderem für Umfragen, Allianzlogos, Account-, Planeten- und Allianznamen, etc. |
und nach der bemühung von google habe ich folgendes gefunden...
Zitat: | straftätliche Inhalte. Hierzu gehören u.a. Dinge wie
* nationalsozialistisches, faschistisches, rassistisches, diskriminierendes, volksverhetzendes oder vergleichbares Gedankentum
einschließlich Symbole, Flaggen oder anderer Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen;
* zu Straftaten auffordern oder anleiten;
* gegen (natürliche oder juristische) Person oder gegen Produkte (Marken) gerichtete, denunzierende, beleidigende, oder vergleichende Darstellungen beinhalten — unabhängig vom Wahrheitsgehalt. |
Das war dem Spieler aber alles zu schwammig - da dachte ich - ich frag hier mal, da sich an der frage wirklich die geister scheiden... |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 21.12.05, 22:01 Titel: |
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Wenn es kein Mordaufruf (wohl nicht der Fall) ist, wenn keine Persölichkeitsrechte (bei Personen der Zeitgeschichte wohl nicht der Fall) verletzt werden, wenn kein Urheberrecht verletzt wird, sehe ich keine Probleme. |
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Nightwing76 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 21.12.05, 22:29 Titel: |
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also darf der Spieler die Bilder verwenden und eine sanktion sprich accountsperre weil ein Admin des Spiels befindet das sie "Anstößig" sind , wäre reine Wilkür des Admins ?
Könnte man eine solche Wilkür als verletzung nach dem Grundgesetz auslegen ?
Beschneidung von Bürgerrechten ? |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 22.12.05, 08:53 Titel: |
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Der Admin ist in keinster Weise verpflichtet ihnen sein Angebot zu unterbreiten. Wenn er sie rauswirft (ausser sie bezahlen dafuer) dann sind sie draussen. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 22.12.05, 13:19 Titel: |
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Nightwing76 hat folgendes geschrieben:: | Könnte man eine solche Wilkür als verletzung nach dem Grundgesetz auslegen ?
Beschneidung von Bürgerrechten ? |
Ist es Ihr "Bürgerrecht", bestimmte Bilder auf einer bestimmten Plattform veröffentlichen zu dürfen? Vielleicht sollten Sie sich erst mal informieren, was mit "Recht auf freie Meinungsäußerung" eigentlich wirklich gemeint ist. Zu meiner Zeit haben wir sowas noch in der Schule gelernt...  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Nightwing76 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 22.12.05, 13:19 Titel: |
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Vielen Dank für die Erläuterungen - mit eurer Hilfe konnte das Thema zumindest auf einer gegenseitigen Kompromissebene geklärt werden.
Can Close  |
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Gast
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Verfasst am: 22.12.05, 13:37 Titel: |
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Vergessen Sie es, lesen Sie die Kommentierungen zu § 131 StGB und §18 Jugendschutzgesetz. Da geht nichts.
Einen Gesellschaftstheoretiker und Rechtsgelehrten in einer Reihe mit Despoten aufzuführen, zeugt nicht von historischem Grundwissen... |
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