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erstes Beratungsgespräch

 
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Ria 1978
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 16:42    Titel: erstes Beratungsgespräch Antworten mit Zitat

Ich habe vor ca. zehn Wochen von einer Hochschule eine Absage für einen Studienplatz bekommen und wollte mich bei einem Anwalt, der mir für dieses Gebiet empfohlen wurde, über meine Möglichkeiten informieren.
Nach einen kurzen Telefonat, in dem ich die Sachlage schilderte, forderte der Anwalt mich auf, ihm das Absageschreiben per Post zukommen zu lassen. Er wollte mal schauen, was da zu machen wäre. Nach ca. zwei Wochen erhielt ich ein Schreiben von dem Anwalt, in dem er mir mitteilte, dass er ein rechtliches Vorgehen für aussichtslos erklärte, womit die Angelegenheit erledigt schien. Jetzt, ca. 4 Wochen später, bekomme ich die Aufforderung, 83 Euro an die Kanzlei zu überweisen für das Beratungsgespräch und Post- sowie Telekommunikationsausgaben, obwohl ich dem Anwalt von meiner Seite aus noch keinen Auftrag erteilt hatte. Nun meine Frage: Hätte nicht ein Hinweis erfolgen müssen, dass bereits dieses erste unverbindliche Gespräch kostenpflichtig ist?
Vielen Dank im Voraus.
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Wintermute*
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Leute gibt's....

Kein Auftrag? Sie haben dem Anwalt doch sogar Ihre Unterlagen zur Prüfung geschickt. Es fand also nicht mal nur eine Erstberatung statt, (was selbstverständlich grundsätzlich auch nicht kostenlos ist!), er hat doch vielmehr offenbar Ihren Fall komplett geprüft und damit sogar alles getan, wofür Sie überhaupt einen Anwalt einschalten wollten.

Wie kann man da nur auf die Idee kommen, dass so eine Dienstleistung kostenlos sein könnte?

Geben Sie Ihr Auto auch in die Werkstatt, lassen es komplett durchchecken und wundern sich dann, wenn Sie dafür eine Rechnung erhalten? Mei, mei...
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