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Verfasst am: 22.12.05, 11:10 Titel: Wann darf die GKV einem kündigen?
Hallo an Euch,
folgendes Problem:
bin zur Zeit als Doktorandin sozialversicheungspflichtig in einem Unternehmen beschäftigt. Nun hat aber die BfA entschieden, dass mein Vertrag ein Stipendium ist, demzufolge ist es keine sozialversicheurngspflichtige Beschäftigungt. Frage:
da nun höchswahrscheinlich eine rückwirkende Änderung bei der GKV erforderlich ist (von Angestellter zurück auf Student), darf die GKV aufgrund dieser neuen Gegebenheiten mir das Verischerungsverhältnis kündigen? Immerhin muss ja einiges an Geld zurückerstatten. Zudem, gibt es das Problem dass ich zur Zeit Leistungen (nicht ganz billige) von der GKV beziehe. Oder ist die GKV dazu verpflichtet mich "zu behalten"?
Sofern Sie weiterhin als Studentin versicherungspflichtig sind, muss die Krankenkasse Sie auch versichern. Wenn Sie jedoch nicht versicherungspflichtig sind, sollten Sie sich freiwillig in der GKV versichern, dies sollte auch möglich sein, sofern Sie diese dann auch sofort mit beantragen. Am besten lassen Sie sich einmal von Ihrer Krankenkasse beraten, wie es weitergeht.
Auf Grund einer Erkrankung darf Sie jedoch keine GKV ablehnen.
von der KK habe ich mich heute "beraten" lassen allerdings wollten sie keine konkrete Aussage machen bevor der Beschluß der BfA ihnen vorliegt. Mit ist es nur wichtig, dass ich weiterhin versichert bin, d.h. daß es für die GKV keine "Schlüpflöcher" gibt (will keine böse Überraschungen erleben..) aufgrund derer sie eine Kündigung aussprechen können.
Ich entnehme aber aus Ihrer Aussage, dass aufgrund der bestehenden Umständen eine rückwirkende oder jetzige Kündigung nicht möglich ist.
Genau ich sehe da keine Probleme, weshalb Sie aus der GKV müssen (wobei ich davon ausgehe, dass Sie die Voraussetzungen ggf. für die freiwillige Mitgliedschaft erfüllen). Ich würde Ihnen jedoch empfehlen, der Krankenkasse evtl. jetzt schon mitzuteilen, dass Sie eine freiwillige Mitgliedschaft wünschen, sofern sich rausstellt, dass Sie nicht versicherungspflichtig sind.
Das die Krankenkasse den Bescheid der "BfA" abwarten möchte ist verständlich. Da in diesem Bescheid für die Krankenkasse wichtige und evtl. entscheidende Hinweise sind.
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