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Nahrungsergänzungen aus dem Ausland

 
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BreakXXL
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 08:01    Titel: Nahrungsergänzungen aus dem Ausland Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen!
So, hab mich mal ein bisschen durchgelesen aber nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage gefunden.

Und zwar :
Jemand möchte in seinen Online-Shop für Nahrungsergänzungen (Eiweiss, Aminos, etc für diejenigen, die nichts damit anfangen können >Winken) Produkte eines Anbieters aus den NL mit einbeziehen.
Jedoch läuft lediglich die Bestellung über ihn, der Versand über die Firma in Holland.
Jetzt folgendes Problem: Bei diesen Produkten handelt es sich um Substanzen die seit 2002 in D nicht mehr zugelassen sind( Ephedrine, etc...)
DARF er diese Produkte über seinen Shop vertreiben ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten? Im Prinzip fungiert er ja lediglich als Vermittler, und die Produkte sind in anderen EU ländern legal.
Kennt sich jemand mit sowas aus?
Gruß BreakXXL
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.12.05, 15:43    Titel: Re: Nahrungsergänzungen aus dem Ausland Antworten mit Zitat

BreakXXL hat folgendes geschrieben::

DARF er diese Produkte über seinen Shop vertreiben ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten?


Nein

Zitat:
Im Prinzip fungiert er ja lediglich als Vermittler, und die Produkte sind in anderen EU ländern legal.


Nein.

§3 Grundstoffüberwachungsgesetz hat folgendes geschrieben::

Es ist verboten, Grundstoffe, wenn sie zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden sollen, herzustellen, mit ihnen Handel zu treiben, sie, ohne Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, durchzuführen, zu veräußern, abzugeben, sonst in den Verkehr zu bringen, zu erwerben oder sich in sonstiger Weise zu verschaffen.


Wird unter den verbotenen Tatbeständen zu subsumieren sein.

Zitat:
Kennt sich jemand mit sowas aus?

Ja.

Es ist dem Jemand nahezulegen, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zur Unternehmensberatung zu konsultieren. Arzneimitelgesetz und Heilmittelwerbegesetz wird der Jemand bestimmt kennen?
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