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Zinsen eines Wertstellungsmonats

 
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Tele955848
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Anmeldungsdatum: 19.02.2005
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 08:05    Titel: Zinsen eines Wertstellungsmonats Antworten mit Zitat

Hallo,

habe mein Kredit bei der XXX abgelöst am 29.11.2005.
Jetzt verlangt die XXX das ich noch für 12/2005 die Zinsen zahle.
Ja die haben meine Überweisung/Ablösung nicht beachtet.
Das Konto war ab 29.11.2005 auf 0,00Euro.

Frage ist
muss ich diese Zinsen zahlen ?

Weiter verlangt die XXX Bank für jeden Kontoauszug den Sie mir unaufgefordert zusendet Portokosten von 0,78Euro ist das OK ?

Schon jetz wieder Danke für Eure Antworten und ein FROHES FEST ! Lachen
_________________
Alle Fehler, die man begeht, sind eher zu verzeihen, als die Mittel, die man anwendet, um sie zu vertuschen.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Kredit zum 30.11. gekündigt worden ? In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn das Konto per 29.11.05 auf Null war und die Ablösung per 29.11.05 zulässig war, dürfen für den Dezember keine Zinsen mehr erhoben werden.

Da das Banken normalerweise auch nicht machen würde ich 3 Punkte klären:

1) Beziehen sich die Zinsen 12/2005 evtl. auf den November. Die Zinsen werden meist nachträglich berechnet. Die Zinsen für November stehen daher erst am 01.12.05 fest.

2) Bei einer Ablösung eines Kredites erstellt die Bank normalerweise ein Schreiben, in dem die Ablösesumme genannt ist. In diesem Schreiben steht auch, unter welcher Bedingung dieser Betrag ermittelt wurde. Typischerweise heisst es sinngemäß "Basis dieser Berechnung ist die Annahme, dass die Raten bis zum 31.12.05 gezahlt werden". Wenn hier die Dezemberrate eingerechnet ist, muss sie auch gezahlt werden

3) Evtl. war eine Kündigungsfrist einzuhalten. Wenn diese erst im Dezember ausläuft, steht der Bank zwar kein Zins, wohl aber eine Entschädigung zu.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

noch zu den Portokosten:

Die Bank darf Kunden Auszüge zusenden, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder im mutmaßlichen Interesse des Kunden ist. Ebenso darf sie die damit verbundenen Fremdgebühren an den Kunden weitergeben (ist so in den AGB geregelt).

Was mich hier stutzig macht ist das Porto. Ich zahle nur 55 ct für einen Brief Lachen Es kann sich aber um eine Mischkalkulation handeln, wenn die Auszüge manchmal schwerer sind als ein Standardbrief.
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Tele955848
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.02.2005
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 11:14    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke Dir,

also das ganze mit der RXX ging per Telefon.
Kündigen kann ich SOFORT das ist schon OK.
Habe angerufen und dort nannte mann mir die Summe die ich im November Ueberwiesen habe.Ein schreiben habe ich nie bekommen nur das die Bank weiter Abgebucht hat.
Habe Frist gesetzt (5 Tage) wenn das Geld nicht zurückkommt hole ich es zurück auf deren kosten.

Frage nochmal bei der Rxx nach Verrückt
Evtl. hast Du Recht und die Bank berechnet nicht für Dezember sondern November ?!

Das Porto ist zu HOCH für nur 1. DIN A4 Seite oder ?

Trotzdem Vielen Dank
Schöne Weihnachten Lachen
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