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Abmahnungen im Internet und kann sowas helfen?
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GPunkt
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 12:08    Titel: Abmahnungen im Internet und kann sowas helfen? Antworten mit Zitat

Hallo eine reine Interessensfrage ich habe auf einer Webseite im Impressum Sinngemäss folgendes gefunden

Zitat:
Keine Abmahnung ohne Kontakt!

Sollte der Inhalt .....fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, informieren Sie uns ohne Kostennote.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.


Kann man sich so, vor Abmahnungen (zumindest die Ohne vorherigen Kontakt) bzw. den kosten einer solchen, schützen?

Gruss

Guido
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Genauso wie wenn sie sich eine Hasenpfote einstecken. Knoblauch um den Hals haengen.
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GPunkt
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

OK

obwohl die Hasenpfote bei mir immer wirkt, und Knoblauch mir auch fremde Frauen schon vom Hals gehalten hat Lachen

Gruss

Guido
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 14:42    Titel: Re: Abmahnungen im Internet und kann sowas helfen? Antworten mit Zitat

GPunkt hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Keine Abmahnung ohne Kontakt!

Sollte der Inhalt .....fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, informieren Sie uns ohne Kostennote.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.


Kann man sich so, vor Abmahnungen (zumindest die Ohne vorherigen Kontakt) bzw. den kosten einer solchen, schützen?


1. Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Ja (falls bei einem Rechtsstreit um die Anwaltskosten wegen dieses Disclaimers keine "Erforderlichkeit" von Aufwendungen wie z.B. die Einschaltung eines Anwalts ohne vorherige Kontaktaufnahme gesehen würde.)

2. Bei nicht wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Ja, sofern außergerichtliche Anwalts-Abmahnkosten als

a) Aufwendungsersatz unter dem Gesichtspunkt auftragsloser Fremdgeschäftsführung verlangt würden, ( "Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen", § 683 BGB ), weil dann der (mutmaßliche) Abmahnunwille schon zum Zeitpunkt der Abmahnung klar wäre:

BGH im Urteil vom Urteil vom 22.09.1983 - I ZR 166/8 hat folgendes geschrieben::
Das Berufungsgericht hat gemeint, der Kläger könne wegen seiner mit der Abmahnung verbundenen Aufwendungen eine Erstattung der Auslagen nicht verlangen, da sie nicht dem mutmaßlichen Willen der Beklagten entsprochen hätten, wie die Tatsache des nachfolgenden Rechtsstreits zeige. Dem kann nicht beigetreten werden. Für den aus §§ 683 , 670 BGB begründeten Anspruch kommt es nämlich ... entscheidend darauf an, daß die Tätigkeit dem Geschäftsherrn nützlich war und seinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entsprach. Mangels anderer Anhaltspunkte ist als mutmaßlicher Wille der Wille anzunehmen, der dem Interesse des Geschäftsherrn entspricht. Dabei ist auf den Zeitpunkt der Vornahme der Handlung und das dabei erkennbare Interesse abzustellen. Für den Kläger war bei der Vornahme der Abmahnung nicht erkennbar, die Beklagte wolle nicht unter Vermeidung eines weitere Kosten verursachenden Verfahrens das beanstandete - die Wettbewerbsordnung störende - Verhalten aufgeben.


Mit dem Hinweis auf der Webseite wird nämlich schon zum Zeitpunkt der Abmahnung der tatsächliche Wille des Webseitenbetreibers erkennbar (oder zumindest Anhaltspunkte für sein mutmaßlich fehlendes Einverständnis mit Person, Art und Weise des Abmahners.)

b) Schadensersatz geltend gemacht werden, wegen Mitverschuldens, § 254 BGB.

mbG
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GPunkt
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das so ist dann wird das ja bald so zum Quasi-Standard wie damals mit dem Text zu den Links nach dem Hamburger Urteil.

Gruss

Guido
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

An BuGeHof

Bleibt nur zu hoffen, Sie haben eine gut Krankenversicherung.
Als ich das zum letzten mal angebracht habe, Junge - Junge...
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ GPunkt, unabhängig davon, ob das von BuGeHof geschriebene zutrifft oder nicht, macht es (fast) keinen Unterschied, ob sie es ins Impressum schreiben oder nicht. Entweder ist es geltendes Recht oder es ist (rechtlich) sinnlos, in beiden Fällen braucht man es nicht hinzuschreiben. Davon abgesehen, wer garantiert ihnen, daß der Abmahnende das Impressum liest.
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GPunkt
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Na also wer garantiert das bei dem Text zum Hamburg - Urteil?!
Wo schickt der Abmahner die Abmahnung hin, an die Adresse aus dem Impressum?!

Oft beruft sich z.B: ein Unternehmen wie die DB auf die AGB, ich bin Kunde der Bahn und hab mal in Köln am Bahnhof versucht (wer macht das sonst schon) da hinein zu schauen. Fehlanzeige! Also welcher Bahnkunde kennt die AGB und doch stützt sich viel darauf.

Dort wir ja auch immer davon ausgegangen wer eine Karte kauft erkennt die AGB an.

Also mach ich (das ist jetzt Theorie) eine Vorschaltseite auf der ich den Text anbringe und nur wer da einen Hacken setzt das es gelesen hat darf weiter.

Aber wie gesagt mir geht es nicht darum, dass ich es so machen wollte.

Gruss

van Dusen
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

GPunkt hat folgendes geschrieben::
Na also wer garantiert das bei dem Text zum Hamburg - Urteil?!
Wer sagt, daß der Text von diesem Urteil was bringt bzw. nötig ist? Er bringt nichts er ist nicht nötig. siehe mein vorheriges Posting.

GPunkt hat folgendes geschrieben::
Wo schickt der Abmahner die Abmahnung hin, an die Adresse aus dem Impressum?!
1. Das heißt nicht, das er das ganze Impressum liest (oder gar lesen muß).
2. Oder er schickt es per Email und list nicht mal die Adresse.
3. Oder er holt sich die Adresse von der Denic.
4. ...

GPunkt hat folgendes geschrieben::
Oft beruft sich z.B: ein Unternehmen wie die DB auf die AGB,
AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Besucher Ihrer Seite schließen ein Geschäft mit Ihnen? Nicht ohne weiteres. Davon abgesehen ist ein Impressum keine AGB.
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GPunkt
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die AGB sollten nur ein Beispiel sein ich wollte diese nicht einem Impressum gleichsetzen.

Ein Beispiel dafür wie oft etwas nicht wirklich gelesen wird bzw. gelesen werden kann und doch zur Grundlage wird.

Gruss

Guido
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 24.12.05, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

GPunkt hat folgendes geschrieben::
Ein Beispiel dafür wie oft etwas nicht wirklich gelesen wird bzw. gelesen werden kann und doch zur Grundlage wird.

Wurst ob’s gelesen wird oder nicht. Hauptsache es steht da. Und gesetzlich ist es auch.
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.12.05, 13:05    Titel: Re: Abmahnungen im Internet und kann sowas helfen? Antworten mit Zitat

GPunkt hat folgendes geschrieben::
Kann man sich so, vor Abmahnungen (zumindest die Ohne vorherigen Kontakt) bzw. den kosten einer solchen, schützen?


Selbst wenn dem so wäre - die Gegenseite könnte immer noch direkt klagen, wenn sie möchte.
Im übrigen geht es bei dem "mutmaßlichen Willen" bei der GoA, die einer Abmahnung zugrunde liegt, um den Willen des Abgemahnten, nicht verklagt zu werden und nicht um den Willen, für die Abmahnung zu zahlen oder nicht.
Somit bleibt auch mit einem solchen "Disclaimer" die Grundlage, mit der Abmahnung im Sinne des Abgemahnten zu handeln. Im übrigen sichert der Disclaimer *keine* Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu, was ebenfalls ein Defizit wäre.
Und letztlich ist die Behauptung natürlich Unsinn, man werde "gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen". Dafür gibt es nun mal gar keine Anspruchsgrundlage.

Das ganze ist mehr unter die Abteilung "Angehörige von Polizei und StA dürfen diese Seite nicht betreten - sollten sie es doch tun, können die gewonnenen Erkenntnisse nicht gegen uns verwendet werden" - einer von diesen blödsinnigen "Warez"-Disclaimern.

Frohe Weihnachten und Frohes Hanukkah! Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 24.12.05, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie die Polizei u. die StA dafür interessieren, nützt das natürlich nichts.
Die Drohung mit der Gegenklage ist mehr als nur doof.

Aber: Wenn jemand mit einer “sauberen” Seite Probleme zu haben glaubt, dann macht so etwas durchaus Sinn.
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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Frhr. v. Gravenreuth
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.12.05, 18:24    Titel: Re: Abmahnungen im Internet und kann sowas helfen? Antworten mit Zitat

GPunkt hat folgendes geschrieben::
Hallo eine reine Interessensfrage ich habe auf einer Webseite im Impressum Sinngemäss folgendes gefunden

Zitat:
Keine Abmahnung ohne Kontakt!

Sollte der Inhalt .....fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, informieren Sie uns ohne Kostennote.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.


Kann man sich so, vor Abmahnungen (zumindest die Ohne vorherigen Kontakt) bzw. den kosten einer solchen, schützen?

Nein - das ist wie wenn ein Hehler schreibt. "Bitte kein Besuch durch die Pilizei ohne Vorwarnung". Der beste Schutz ist immer rnoch nichts illegales auf der Homepage zu haben!


Gruss

Guido

_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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Nachdenker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sünden möglicherweise begehen - siehe Ihren Expartner Syndi. - ist ja sicher auch einträglicher als nur "Sündiges" auf der Homepage zu haben. Wann beginnt denn der Prozess, nachdem die Anklage gegen einen möglichen "Raubkopiererspezie" zugelassen ist?

Ein nachdenklicher Zeitgenosse
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