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Briefunterschlagung auch im Falle eines Faxes?

 
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Stromberg1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 17:33    Titel: Briefunterschlagung auch im Falle eines Faxes? Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

ich habe folgendes Problem. Ein Kumpel von mir hat bei verschiedenen Lieferanten ein und denselben Artikel bestellt. An sich nicht so schlimm...jedoch ist er seit einiger Zeit am grübeln, ob er nicht an beide Lieferanten die gleiche Bestellung geschickt hat.

Der jeweilige Lieferant darf vom anderen nichts wissen (quasi Erzgegener...ein Absprung wäre die Folge)

Da wir zur Erhaltung unserer Durchlaufmenge der Produktion unbedingt beide Lieferanten brauchen, wäre das Wissen voneinander fatal.

Ich erkläre meinem Kumpel, daß der Lieferant, so er denn eine Bestellung per Fax bekommt die nicht für Ihn bestimmt ist, unbedingt beim Käufer den Irrtum bemerkbar machen muß, sonst wäre es faktisch das gleiche wie eine "Briefunterschlagung".

Da der Lieferant nie sagte, daß er irrtümlich ein Fax bekommen hat, kann er also keins bekommen haben, denn er würde sich ja nicht strafbar machen wollen...

Beweisen kann ich diesen Gedankengang jedoch nicht.

Es geht mir darum, ihm die Angst zu nehmen, denn er ist die ganze Zeit über ein nervliches Wrack wegen der Angst er könnte Schuld haben an Produktivitätsverlusten.

Wer kann mir sagen, wie man sich verhalten MUSS bei Erhalt eines irrtümlichen Faxes (Briefe darf ich ja auch nicht behalten, sonst mache ich mich strafbar)

Danke schon jetzt...
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.12.05, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Fernkopie ist kein Brief, das Trägermedium kein fremdes Eigentum.
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