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Exmann weigert sich Unterhalt zu zahlen:(

 
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Butterblume69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 20:46    Titel: Exmann weigert sich Unterhalt zu zahlen:( Antworten mit Zitat

Hallo mal eine Frage an die Profis hier…

Frau A ist geschieden, und hat ein Kind. Beide sind Unterhaltspflichtig.
Der Exmann von Frau A weigert sich jedoch Unterhalt zu zahlen, mit der Begründung dann hätte er nur seinen Selbstbehalt zum Leben das sei zu wenig. Ein Titel besteht, den musste Frau A jedoch seinerzeit an das Jugendamt abtreten da sie ja Unterhaltsvorschuß bezieht und der Exmann arbeitslos war. Jetzt arbeitet der Exmann wieder wie sie vor kurzem erfahren hat, und Frau A möchte eine Lohnpfändung geltend machen. Da sie noch über 1000 Euro von ihrem Exmann zu bekommen hat wo weder AA, SA noch JA gezahlt haben sondern sie und das Kind von eigenen Ersparnissen gelebt haben. Nun läuft aber bereits eine Lohnpfändung vom Jugendamt. Den Titel zurück zu bekommen sollte nicht das Problem sein, aber wenn dem Exmann dann nur noch der Selbstbehalt bleibt, muss das Jugendamt dann erst einmal zurücktreten, steht Frau A überhaupt noch etwas zu, von dem laufenden Unterhalt ganz zu schweigen. Muss er dann seine Schulden vom Selbstbehalt abzahlen? Denn eigentlich kann Frau A ja nichts dafür das ihr Exmann Schulden gemacht hat und über seine Verhältnisse lebt…Sie muss ja auch sehen wo sie und das Kind bleiben.

Vielen Dank im Voraus und schöne Weihnachten
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

um beurteilen zu können, wie hoch Unterhaltsansprüche sind, muß man das Einkommen des Unterhaltspflichtigen kennen.

Demgemäß wäre hier vermutlich zunächst Auskunft zu verlangen.

Danach können die Unterhaltsansprüche des Kindes und der Mutter ermittelt werden.

Dem Unterhaltspflichtigen verbleibt grundsätzlich zumindest der notwendige Selbstbehalt.

Sie sollten sich gegebenenfalls an einen Anwalt wenden, um diese Fragen klären zu lassen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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Butterblume69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 18:45    Titel: :) Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Auskunft, aber das war nicht meine Frage.

Gruß

Butterblume
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