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Verfasst am: 30.12.05, 16:18 Titel: Privathaftpflicht zahlt KFZ-Beschädigung nicht
Ein Sohn besuchte seinen Vater und beabsichtigte, mit seinem KFZ in den Hof des Anwesens zu fahren. Dort stand ein PKW-Anhänger, den er zur Seite schieben mußte, damit er im Hof parken konnte. Beim Schieben des Anhängers geriet dieser an das Heck des auch im Hof stehenden KFZ seines Vaters, wodurch das Fahrzeug am Heck beschädigt wurde.
Die private Haftpflichtversicherung lehnt eine Schadensregulierung mit der Begründung ab:
„nach den für die Privathaftpflichtversicherung geltenden besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) ist nicht versichert die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Bei der Prüfung des Sachverhalts mußten wir leider feststellen, daß der Schaden beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden ist.
Deshalb bedauern wir es, Ihnen mitteilen zu müssen, daß es sich bei diesem Ereignis nicht um einen Versicherungsfall im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung handelt. Wir müssen es daher Ihnen überlassen, diese Angelegenheit zu regeln.“
Der Sohn ist nicht Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer dieses Kraftfahrzeugs, das er beschädigte, und er hat weder dieses noch sein eigenes Fahrzeug in Gebrauch gehabt, als der Schaden eintrat. _________________ Gruß
Schorsch.
Der Sohn hat den Anhänger in Gebrauch gehabt, und damit auch den Schaden verursacht.
Hier gilt folgendes:
Zitat:
Seit dem 1.8.2002 haftet der Halter eines Anhängers auch aus der Betriebsgefahr (§ 7 StVG) wie bei einem Kfz. Während bislang der Anhänger im Zugbetrieb immer über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeuges versichert war, steht nunmehr die Kfz-Versicherung des Anhängers gesamtschuldnerisch mit der Versicherung des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter ein, wenn der Anhänger einen Unfall verursacht hat. D. h., der Geschädigte kann wählen, ob er den Halter bzw. die Versicherung des Zugfahrzeugs, des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Versicherung für Anhänger künftig häufiger in Anspruch genommen wird und wegen erhöhter Schadenaufwendungen mittelfristig die Prämien steigen werden.
Verfasst am: 30.12.05, 20:14 Titel: Re: Privathaftpflicht zahlt KFZ-Beschädigung nicht
Schorsch. hat folgendes geschrieben::
Der Sohn ist nicht Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer dieses Kraftfahrzeugs, das er beschädigte, und er hat weder dieses noch sein eigenes Fahrzeug in Gebrauch gehabt, als der Schaden eintrat.
Er muss auch nicht Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des geschädigten Kraftfahrzeugs sein. Bitte richtig lesen:
„nach den für die Privathaftpflichtversicherung geltenden besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) ist nicht versichert die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. "
Der Sohn war Führer des Kraftfahrzeugs, nämlich des PKW-Anhängers. Bereits bloßes Anschieben eines Anhängers oder bspw. eines liegengebliebenen PKW´s bedeutet bereits das Führen eines Kraftfahrzeug und fällt damit nicht mehr unter die Privathaftpflicht. Um Führer eines Kraftfahrzeugs zu sein, bedarf es nicht des Eigentums. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Welche Versicherung ist denn da zuständig? Der Sohn schob den KFZ-Anhänger des Vaters und war damit Führer des KFZ (das keinen Motor hat ... ) und beschädigte das Auto des Vaters. Außerdem könnte die Frage aufkommen, ob der Sohn unberechtigt den Anhänger bewegt hat ... _________________ Gruß
Schorsch.
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