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Persönlichkeitsrecht

 
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WesCraven
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Anmeldungsdatum: 24.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.12.05, 12:10    Titel: Persönlichkeitsrecht Antworten mit Zitat

Schönen guten Tag allerseits...

Ich bin vor wenigen Wochen aus der katholischen Kirche ausgetreten. Nun bekam ich heute einen Anruf meiner Großeltern die extrem schockiert und sauer waren (sie leben im erzkatholischen Bayern). Sie haben durch den Pfarrbrief von meinem Schritt erfahren. Ich habe dem dortigen Pfarrer natürlich nicht meine Zustimmung zur Veröffentlichung meines Namens gegeben. Außerdem war ich Mitglied einer anderen Kirchengemeinde als der, bei der der Pfarrbrief erschienen ist (dieser Pfarrer ist also garnicht "zuständig"). Ich wurde lediglich in dieser Gemeinde getauft - bin aber weggezogen.
Da die Veröffentlichung sehr negative Folgen für mich haben wird (Probleme in der Familie bis hin zur Enterbung), frage ich mich ob man gegen einen derartigen Schritt des Pfarrers rechtlich vorgehen kann.

MfG,
Manuel B.
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 26.12.05, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, das verletzt Ihre Persönlichkeitsrechte und ist obendrauf noch ein Verstoss gegen den Datenschutz, also eine Owi. Aufgrund der geringen Schuld, wird’s aber mit den Schadensersatz wohl nix werden.

Und die Enterbung hat damit eh nix zu tun. Diese begründet sich vielmehr in Ihren Austritt. Wer nicht anständig beten will, kann ja nicht den Hr. Pfarrer verantwortlich machen, wenn er hinterher nix erbt.
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Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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Dos
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich halte das nicht nur für eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, sondern auch der Religionsfreiheit. Immerhin muss niemand nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 3 Satz 1 WRV (Weimarer Reichsverfassung, insoweit vollgültiges Verfassungsrecht) seine religiöse Überzeugung offenbaren. ME (hab jetzt aber nicht nachgeschlagen) gehört dazu auch, dass man verschweigen darf, aus einer Kirche ausgetreten zu sein, denn in diesem Austritt manifestiert sich ja immerhin eine Fassette der Religionsfreiheit, nämlich die Überzeugung, dass jedenfalls dieser Glaube nicht der richtige war. Ob die Kirche auf Grund sondergesetzlicher Regelungen (Konkordat?) derartige Mitteilungen veröffentlichen darf, weiß ich nicht.
Gruß, dos
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Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ob hier ein Datenschutzverstoß vorliegt, halte ich für zumindest zweifelhaft.

BDSG § 28 (9) führt explizit eine Sonderregel für "Organisationen, die ... religiös ausgerichtet sind" auf. Ich denke, die trifft auf Kirchen zu Lachen

Eine Information der Mitglieder (ich denke, dass nur diese den Pfarrbrief erhalten) über Mitgliederveränderungen (Eintritte, Austritte, Geburten etc.) dürfte im "Rahmen der Tätigkeit der Organisation" sachgerecht sein.

Anders wäre es sicherlich, wenn diese Information auch nach außen gegeben würde.

@DOS: Meine (nicht-)kirchenzugehörigkeit muss ich kraft Gesetz meinem Arbeitgeber (auf der Lohnsteuerkarte) mitteilen. Eine Freiheit, seine Konfession nicht zu offenbaren scheint zumindest kein sehr hochrangiges Recht zu sein.
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Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Art. 136 Abs. 3 WRV geht noch weiter, Satz 2 erlaubt uU gesetzlich angeordnete Offenbarungspflichten. Ob die Pflicht zur Angabe der Kirchenzugehörigkeit im Einkommensteuerrecht verfassungsgemäß ist, ist aber streitig. Das BVerfG hat sie gebilligt (E 49, 375 <376>). Man kann das aber wohl anders sehen.
Gruß, dos
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt war ich mir so unsicher, dass ich danach gegoogled habe. Toll, jetzt bin noch unsicherer...

http://www.datenschutz-kirche.de/themen.html hat folgendes geschrieben::

Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Osnabrück Nr. 10 / 1999, Band 52, Artikel 255, Seite 240
...
5. Kirchenaustritte dürfen grundsätzlich mit Namensnennung nicht veröffentlicht werden.

----------------------------

Veröffentlichung von Kirchenaustritten!

Noch immer gibt es Pfarrer, die die Namen von Gemeindemitgliedern, die aus der Kirche ausgetreten sind, veröffentlichen. Dies geschieht dann entweder durch Aushang im Schaukasten der Kirchengemeinde, durch verbale Verkündigung während der Messe oder durch Veröffntlichung im Pfarrbrief. In den letzten Jahren haben sich mehrfach staatliche Gerichte mit der Frage befaßt, ob das datenschutzrechtlich zulässig ist oder sogar eine Schadensersatzpflicht der Kirche auslösen kann. Hier sind folgende Urteile bekannt geworden.

- AG Landau i.d.Pf - Zweigstelle Bergzabern -, Az.: C 354/94
- AG Pirmasens, Az.: 3 C 263/96
- LG Zweibrücken, Az.: 3 S 134/97

Presseerklärung des Bischöflichen Beauftragten für den Datenschutz
Korrespondentenbericht der Katholischen Nachrichten Agentur v. 30. Januar 1998

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Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 28.12.05, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@kdtimm: googeln bildet. Vielen Dank für den Link.

Spannend finde ich vor allem die Begründung, warum die kath. Kirche meine Vermutung, die interne Kommunikation von Mitgliederveränderungen seien zulässig, nicht teilt:

Zitat:

Die Berufung darauf, die Gemeinde habe ein Recht, zu erfahren, wer die Gemeinschaft verlassen hat, ist theologisch nicht zu halten. Sie erzeugt bei nichtinformierten Gläubigen die irrige Vorstellung, als seien die Wirkungen des Taufsakramentes durch den Kirchenaustritt zeitlich begrenzt.


Ich muß gestehen, die Vorstellung, dass die kath. Kirche Austritte nach eigenem theologischen Verständnis einfach ignoriert, ist von meiner Denke weit entfernt.
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