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Die Betreute hat vor 1/2 Jahr eine Erbschaft bekommen.
Der zust. Vereinsbetreuer mit Einwilligungsvorbehalt weigert sich Kontoauszüge
und Belege / Quittungen übere seine Ausgaben vorzuzeigen.
Der Betreuten hält er gelegentlich Kontoauszüge hin, kann sie so
schnell nicht erfassen, was er natürlich weiß.
Zu Hilfe gerufene Verwandte versucht er los zu werden
( rumschreien, türen knallen etc.)
1 Brief an das VormG blieb bis jetzt ohne Resonanz, scheint nichts
zu unternehmen...
a.)wer kontrolliert den überhaupt, ich glaube, das VormG nicht.
b.) wie kriegen Betreute und mit Ihrem Einverständnis Verwandte
die Auszüge etc. zwecks vernünftiger Überprüfung ?
so wie es hier geschildert wird, würde ich einen Anwalt einschalten.
...zuvor wüsste ich aber gern, in welchem Verhältnis der Fragesteller zum Betreuten steht. Der Betreuer muss (und darf) ja nicht jedermann Auskunft geben. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
ich bin der Bruder der Betreuten
Die Betreute wünscht ausdrücklich ( schriftlich ), daß ich ihr helfe.
Dies hat sie auch deutlich vor dem Betreuer und einer 2. Person wiederholt.
Daher habe ich auch einen Überblick über die Leistungen, die in dem Zeitraum seit der Erbschaft erbracht wurden.
Ich vermute, daß der Betreuer mit dieser 2. Person versucht Leistungen abzurechnen, die tatsächlich gar nicht erbracht wurden oder zu überhöhten Preisen zwecks gegenseitiger Bereicherung.
Die 2. Person wollte sich mir gegenüber zu Ihren Sozialdiensten kaum äußern, insbesondere nicht zu den Preisen.
Ich glaube ferner , daß Vereinsbetreuer vereinsintern in großen Abständen kontrolliert werden ( ? )
Falls dies so sein sollte, könnte bei einer späteren Kontrolle ein Prüfer die Belege / Quittungen zwar sehen, hätte aber keinen Überblick über die tatsächlich erbrachten Leistungen, bzw. würde sich auf die Schilderung des Betreuers verlassen.
Der einzig Verwandte, der neben der Betreuten die Leistungen kennt, bin ich.
Und genau dies versucht der Betreuer zu verhindern.
1. Der Vereinsbetreuer wird vom VormG kontrolliert. Er muss regelmäßig Rechenschaft ablegen. Und Sie können Gift drauf nehmen, dass der Rechtspfleger des VormG die Abrechnungen bis auf den letzten Cent durchleuchtet.
2. Der Betreuer darf Ihnen als Bruder keine Auskünfte gegen.
3. Daran ändert auch nichts, dass die Betreute Sie "bevollmächtigt" hat, da ein Einwilligungsvorbehalt besteht.
Einzige Möglichkeit: Etwaige Unregelmäßigkeiten können dem VormG angezeigt werden, das den Sachverhalt dann prüft. Da dies offenbar geschehen ist, spricht einiges dafür, dass objektiv alles i.O. ist.
Ich bitte auch zu bedenken, dass es schon seinen Grund haben dürfte, dass
a) ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde,
b) kein Verwandter, sondern ein neutraler Dritter zum Betreuer bestellt wurde. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Erstmal vielen Dank für die Hinweise bis hierher.
Kontrollen durch das VormG wirken bei mir immer sehr erleichternd.
Die tatsächlich erbrachten Leistungen kennt der Rechtspfleger aber eigentlich auch nicht, nur eben wir.
Ein paar zusätzliche Quittungen zwischen Betreuer und Sozialdienst kann der Rechtspfleger nachrechnen, auch auf den Cent. Er weiß aber nicht, daß der Dienst u. U. gar nicht stattgefunden hat. ( bei uns kommen auf 1 Rechtspfleger ca. 1100 Betreute )
Ich weise jedenfalls beim VormG noch einmal auf konkrete Punkte hin..
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Daß ein Betreuer anstatt eines Verwandten bestellt wurde hängt mit der räumlichen Distanz zusammen. Wäre ich vor Ort, würde ich dies ehrenamtlich übernehmen.
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Gibt es vielleicht die Möglichkeit, daß ich Ergänzungs - oder Gegenbetreuer werde?
Ich habe gelesen, daß man als Gegenbetreuer gerade bei solchen Erbschaften mit aufpassen kann. Wie wird man sowas? Lohnt es sich einen solchen Antrag beim VormG zu stellen?
Außerdem: die Erbschaft an sich ist gegenseitig ohnehin kein Geheimnis, bei mir ist die andere Hälfte gelandet. Uns geht es eben um die Kontrolle des Betreuers
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