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Darf ein lehrer einem null punkte für die mündliche beteiligung geben, wenn man immer anwesend war, sich sichtlich mühe gegeben hat und sich beteiligt hat???? ( diese mündlichen beiträge waren zwar oft falsch, es zeigt doch aber interesse und mühe)!!!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 02.11.04, 19:52 Titel:
In dieser Allgemeinheit kann man nur sagen:
es ist zumindest nicht offensichtlich unzulässig.
Überspitzt gesagt, wenn ich mich jede Stunde zwanzig mal melde, fünf mal drankomme und null mal etwas auch nur annähernd richtiges sage, kann ich schlechterdings nicht erwarten, dafür Punkte zu bekommen (denn das könnte auch ein trainierter Schimpanse).
Es hängt also letztlich an vielen Faktoren, ob die Note im konkreten Einzelfall begründet ist. Dazu bietet sich eher ein Gespräch mit dem Vertrauenslehrer, Klassenlehrer/Stufenleiter etc. an als juristischer Rat. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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In den Prüfungsordnungen steht in der Regel, dass eine verweigerte Leistung mit null Punkten bewertet wird. Eine sonstige Bewertung mit null Punkten muss deshalb zumindest in greifbarer Nähe einer Leistungsverweigerung angesiedelt sein. Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 09.11.04, 13:10 Titel:
Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
In den Prüfungsordnungen steht in der Regel, dass eine verweigerte Leistung mit null Punkten bewertet wird. Eine sonstige Bewertung mit null Punkten muss deshalb zumindest in greifbarer Nähe einer Leistungsverweigerung angesiedelt sein.
An dem "deshalb" störe ich mich aus rein logischen Gründen.
Eine Leistungsverweigerung ist eine hinreichende Bedingung, aber warum sollte es (wenn auch nur "in greifbarer Nähe" eine notwendige sein? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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