Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Null Punkte
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Null Punkte

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.04, 16:14    Titel: Null Punkte Antworten mit Zitat

Darf ein lehrer einem null punkte für die mündliche beteiligung geben, wenn man immer anwesend war, sich sichtlich mühe gegeben hat und sich beteiligt hat???? ( diese mündlichen beiträge waren zwar oft falsch, es zeigt doch aber interesse und mühe)!!!

Ich brauche dringend hilfe!!
Nach oben
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.11.04, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

In dieser Allgemeinheit kann man nur sagen:
es ist zumindest nicht offensichtlich unzulässig.

Überspitzt gesagt, wenn ich mich jede Stunde zwanzig mal melde, fünf mal drankomme und null mal etwas auch nur annähernd richtiges sage, kann ich schlechterdings nicht erwarten, dafür Punkte zu bekommen (denn das könnte auch ein trainierter Schimpanse).

Es hängt also letztlich an vielen Faktoren, ob die Note im konkreten Einzelfall begründet ist. Dazu bietet sich eher ein Gespräch mit dem Vertrauenslehrer, Klassenlehrer/Stufenleiter etc. an als juristischer Rat.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.11.04, 04:58    Titel: Antworten mit Zitat

In den Prüfungsordnungen steht in der Regel, dass eine verweigerte Leistung mit null Punkten bewertet wird. Eine sonstige Bewertung mit null Punkten muss deshalb zumindest in greifbarer Nähe einer Leistungsverweigerung angesiedelt sein. Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.

Birnbaum
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.11.04, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
In den Prüfungsordnungen steht in der Regel, dass eine verweigerte Leistung mit null Punkten bewertet wird. Eine sonstige Bewertung mit null Punkten muss deshalb zumindest in greifbarer Nähe einer Leistungsverweigerung angesiedelt sein.


An dem "deshalb" störe ich mich aus rein logischen Gründen.
Eine Leistungsverweigerung ist eine hinreichende Bedingung, aber warum sollte es (wenn auch nur "in greifbarer Nähe" eine notwendige sein?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.