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Verfasst am: 24.12.05, 15:38 Titel: Wer trägt Anwaltsgebühren?
Wer trägt die Anwaltsgebühren wenn ich als Vermieter einen Rechtsanwalt einschalte um Mietschulden von einem Monat (aus dem Jahr 2004) "einzutreiben"
Zunächst Sie. Da Mietschulden regelmäßig Fixschulden sind, da sie laut Mietvertrag an einem gewissen Tag gezahlt werden müssen, ist der Mieter im Verzug. Anwaltskosten sind Verzugskosten. Die Kosten für das anwaltliche Mahnschreiben wird der Anwalt dem Mieter in Rechnung stellen. Wenn dieser dann nicht zahlt, muss der Anwalt diese Kosten zusammen mit den Mietschuldnen per Mahnbescheid einfordern. Wird in diesem Verfahren ein Vollstreckungsbescheid erlassen, sind dort dann auch die Anwaltskosten tituliert.
Aber: kann der Gerichtsvollzieher beim Schuldner nichts pfänden, bleibt der Vermieter erst mal auf Anwalts- und Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten sitzen.
Sollte der Mieter auf ein Anwaltsschreiben zahlen, die Anwaltskosten aber verweigern, müssten diese separat tituliert werden.
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