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Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte abschaffen

 
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kicker20
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.12.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 26.12.05, 13:28    Titel: Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte abschaffen Antworten mit Zitat

Hallo,

habe dies gelesen:

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1033709

Verlobte sollen nach dem Willen des Bundesrats zukünftig gegeneinander aussagen müssen. Hamburg will das Zeugnisverweigerungsrecht für sie abschaffen, um Missbrauch durch Kriminelle zu verhindern. Der vorige Entwurf war wegen der Neuwahl verfallen. (dpa)

Wie hoch stehen die Chancen, dass dies, falls es in Gesetz umgesetzt wird, wieder vom Bundesverfassungsgericht einkassiert wird?

Im gleichen Zug könnte man sonst auch das Zeugnisverweigerungsrecht für Eheleute abschaffen. Die formelle Eheschließung dürfe da kein Hindernis sein.

Gruss
Herbert
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie das BVerfG entscheiden wird, kann natürlich niemand voraussehen, und Wahrscheinlichkeiten (57,4 % Smilie?) schon gar nicht.

Ich sehe im Ergebnis keine verfassungsrechtlichen Probleme.

Art. 6 Abs. 1 Var. 1 GG stellt nur die (geschlossene) Ehe unter erhöhten verfassungsrechtlichen Schutz, nicht schon das Verlöbnis. Vor der Eheschließung schützt Art. 6 Abs. 1 GG nur die Eheschließungsfreiheit, also das Recht, heiraten zu dürfen. Das dürfte durch einen Aussagezwang während der Verlobungszeit nicht beeinträchtigt sein, denn man kann natürlich nach wie vor jederzeit - seit der Abschaffung des Aufgebots auch kurzfristig - heiraten.

Man darf nicht vergessen, dass das Verlöbnis selbst ja nur durch einfaches Gesetz eingeführt wurde (§§ 1297 ff. BGB). ME könnte der Gesetzgeber es auch ganz abschaffen (§ 1300 BGB a.F. ist ja auch schon gefallen).

Wahrscheinlich unterfällt das Verlöbnis nur der Allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), nämlich der Freiheit, eine einfachrechtlich zur Verfügung gestellte Rechtsbeziehung einzugehen. Die Allg. Handlungsfreiheit kann durch jede vernünftige Gemeinwohlerwägung eingeschränkt werden. Dazu dürfte die Gefahr missbräuchlicher Verlobungen zur Umgehung der Aussagepflicht als Zeuge ausreichen. Hinter dieser Erwägung steht nämlich das, was das BVerfG immer eine "effektive Strafrechtspflege" nennt, und dieser Wert hat ebenfalls Verfassungsrang.

Allenfalls sehe ich noch schwache Bezüge des Verlöbnisses zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Aber auch da dürfte eine Einschränkung gerechtfertigt sein.

Gruß, dos
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omnerritas
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 428
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Meiner Meinung nach hat das Zeugnisverweigerungsrecht für Verheiratete hat doch noch eine ganz andere Qualität als für Verlobte.

Die Verlobung gilt ja auch nicht mehr als DAS Eheversprechen, wie es noch vor zwei oder drei Jahrhunderten galt.

Das Zeugnisverweigerungsrecht ist ja auch unbestritten eine sinnvolle Sache, da aber die Verlobung nichts wirklich formelles mehr darstellt ist es wenig befriedigend darauf ein Zeugnisverweigerungsrecht zu stützen.
Das gerade dieses Zeugnisverweigerungsrecht in der Praxis immer wieder ausgenutzt wurde uns schon in der Ausbildung (Polizeibeamter) immer wieder mitgeteilt.

Als kleines anschauliches Beispiel:
Vorladung einer Prostituierten, damit diese gegen ihren Zuhälter der einen anderen zusammengeschlagen hat aussagt....
Na wer kann es erraten? Richtig die ist dann urplötzlich mit dem Zuhälter verlobt, na gut zwei Tage später Vernehmung einer anderen Prostituierten in gleicher Sache....
Tja und wie es so kommt wurde von dem Zuhälter die Verlobung zu Prostituierter 1 "gelöst" und jetzt ist halt die zweite seine Verlobte und da haben wir schon wieder das Zeugnisverweigerungsrecht. Da gab es wohl schon Zuhälter die auf lockere acht Verlobte binnen zwei Wochen gekommen sind. Einzige Chance dagegen etwas zu tun ist es in einer Verhandlung (vor der Polizei erscheinen die eh meist nicht, müssen sie ja auch nicht) die Prostituierten am selben Tag direkt hintereinander zu vernehmen, dann können sie nicht alle mit dem Typen verlobt sein.
Dieses Beispiel läßt sich bestimmt auch in andere Bereiche übertragen, nur gerade in diesem Milieu muss es wohl auffallend viele schnelllebige Verlobungen gegeben haben.

Wenn eine Verlobte nicht gegen ihren Verlobten aussagen will, dann müssen sie halt die Hochzeit eventuell ein wenig vorziehen. Ist vielleicht auch nicht die eleganteste rechtliche Lösung aber eine komplette Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechtes halte ich da für ausgeschlossen. Ein anderer Lösungsansatz wäre natürlich das Verlöbnis an "schöne", formelle und von staatlich Seite legitimierte Voraussetzungen zu knüpfen und vielleicht auch wieder das Kranzgeld zuzulassen (oder wie immer das auch hieß Winken ). Ich denke aber da wird es nicht hingehen, da der Staat sparen will und in bestimmten Bereichen den Verwaltungsaufwand sicherlich nicht wieder erhöhen wird.

Warten wir es einfach ab, ob das durchgeht Smilie

Mit freundlichen Grüßen

René
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Koni
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens gilt es offiziell nur als Verlöbnis wenn man bei der Zuständigen Gemeinde war und einen Heiratstermin festgelegt hat. Damit wäre es nicht möglich, dass Zeugnisverweigerungsrecht wie oben genannt auszunutzen. Ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren.
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
nein, das Verlöbnis ist ein formloser, in keiner Weise anzeigepflichtiger Vertrag (§ 1297 BGB). Was Sie meinen, könnte das - seit einigen Jahren abgeschaffte - Aufgebot vor einer beabsichtigten Hochzeit sein.
Viele Grüße, dos
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Koni
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke
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fontane
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre allein eine grottige Begründung, der Mißbrauch durch "Kriminelle", denn damit könnte man den gesamten Rechtstaat abschaffen.
Dos ist zuzustimmen, es hier nichts, was durch die Verfassung geschützt wäre.
Allerdings bin ich trotzdem dagegen, dass sich der Staat/ die Justiz weiter vorarbeitet in die Privatsphäre.
Gruß
fontane
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qw
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

omnerritas hat folgendes geschrieben::
Einzige Chance dagegen etwas zu tun ist es in einer Verhandlung (vor der Polizei erscheinen die eh meist nicht, müssen sie ja auch nicht) die Prostituierten am selben Tag direkt hintereinander zu vernehmen, dann können sie nicht alle mit dem Typen verlobt sein.


Eine weitere Chance ist, der Prostituierten das Verlöbnis nicht zu glauben und sie zur Aussage zu zwingen. Der Wahrheitsgehalt einer solchen Aussage ist dann wohl das nächste Problem.
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omnerritas
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 428
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

@fontane
Der Missbrauch durch Kriminelle ist ebenso ein legitimer Grund, wie so vieles andere auch. Es wird sicherlich andere vorrangige Gründe haben und hier sei auf den Beitrag von Dos verwiesen, welchem ich zustimme. Der Missbrauch ist eben nur eine weiterer Aspekt, welcher bei der Diskussion berücksichtigt werden sollte. Ich kann jedoch nicht erkennen, dass sich der Staat weiter in die Privatsphäre "einarbeitet". Es geht letztendlich nur um die Behauptung, dass zwei Personen miteinander verlobt sind, hieraus resultierenden vor einigen Jahrhunderten noch rechltiche Verpflichtungen. Die rechtlichen Verpflichtungen sind weggefallen und eine Verlobung ist lediglich die Behauptung zweier Personen, dass sie verlobt seien. Das Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte ist noch ein Relikt aus dieser Zeit, entweder müsste man das Rad der Zeit ein wenig zurückdrehen und die Pflichten auch wieder aufleben lassen oder man könnte auch über ein Zeugnisverweigerungsrecht für gute Freunde nachdenken. Einen anderen Status haben Verlobte eben auch nicht.

@qw
Ich bin zugegebener Weise ein wenig verwirrt. Wie will man denn begründen, dass man jemanden ein Verlöbnis nicht glaubt, wo soll dies gesetzlich geregelt sein? Es ist unglaubwürdig, dass z.B. ein Zuhälter sich im Gericht mit seiner Verlobten zofft (nachdem sie vernommen wurde) und sich urplötzlich mit einer anderen Verlobt (Verlobte Nr. 2, welche nun vernommen werden soll), da könnte man sich soetwas vorstellen. Es sind mir aber keine gesetzlichen Grundlagen bekannt, nach denen z.B. ein Richter einfach einer anderen Person ein Verlöbnis nicht glauben kann (Hinderungsgründe wie z.B. verheiratet mal außen vor) und auf einer Aussge besteht. Sind ihnen hierzu Quellen bekannt?
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fontane
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

omnerritas hat folgendes geschrieben::
@fontane
....


Wir sind uns wohl einig, dass so ein Gesetzentwurf eher nicht verfassungswidrig wäre.

Aber der Rest, mit Verlaub, da sehe ich fast alles anders und es ist auch nach wie vor anders. Ein Blick ins BGB reicht, um das festzustellen.
Das Verlöbnis geht deutlich weiter als eine "gute Freundschaft", siehe gesetzliche Regelungen bei Rücktritt, im Erbrecht usw. Allein die Abschaffung des berühmten "Jungfer klagt aus dreizehnhundert"-Paragrafen macht noch nicht, dass so eine Verlobung statusmäßig nichts mehr gilt und keine besonderen Rechtsfolgen auslöst. Die Verlobten steuern regelmäßig auf die Ehe zu, verbinden ihre Interessen und Ausrichtung usw. Dazu passt das Zeugnisverweigerungsrecht ganz gut, quasi im unmittelbaren Vorfeld der Ehe.
Insofern arbeitet sich der Staat sehr wohl in die Privatsphäre vor, wenn er den Verlobten zukünftig das Zeugnisverweigerungsrecht absprechen will.
Man kann das ja politisch wollen. Oder eben, wie ich, lieber nicht. Aber einfach so tun, als ob das alles völlig unproblematisch sei, geht eben auch nicht.
Mit besten Grüßen
fontane
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omnerritas
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 428
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

fontane hat folgendes geschrieben::
omnerritas hat folgendes geschrieben::
@fontane
....


Wir sind uns wohl einig, dass so ein Gesetzentwurf eher nicht verfassungswidrig wäre.

Aber der Rest, mit Verlaub, da sehe ich fast alles anders und es ist auch nach wie vor anders. Ein Blick ins BGB reicht, um das festzustellen.....

fontane


Ich denke auch, das wir das Thema zunächst Verfassungsrechtlich durch haben. Winken Jetzt hilft wohl nur abwarten und Tee trinken ob und was nun von Seiten des Gesetzgebers noch kommt.
Ihre Meinung ist völlig legitim und von daher kann ich ihnen schlecht widersprechen. Ins BGB hab ich auch noch einmal reingeschaut (gehört ja bei uns eher weniger zum Unterichtsstoff) aber wir kommen da nicht wirklich auf einen Nenner.
Im Falle des Kriminellen und einer ca. 2 Stunden dauernden Verlobung mit Person xyz, sind Rechtsfolgen nicht erkennbar. Zumindest fällt es mir schwer zu glauben, dass es z.B. jemand während der Vernehmung schafft Kosten für eine nie stattfindende Hochzeit zu verursachen, für welche dann der Verlobte eintreten müsste, so nach einiger Zeit die Verlobung löst.

Dazu auch folgender link:

http://www.familienrecht.de/Inhalt2.html

Im Erbrecht habe ich gar nichts gefunden, weder in der gesetzlichen Erbfolge, noch im Ehegattenerbrecht. Habe aber auch nur gegoogelt und keine Fachliteratur hierzu aber so wie es aussieht muss eine Verlobte als Erbe bestimmt werden bevor sie erben kann. Es sei denn im Erbrecht würden Verlobte als Ehegatten behandelt, dies weiß ich jedoch nicht.

Das Verlobte, so sie denn tatsächlich einen gemeinsamen Hausstand begründet haben und eine reale Hochzeit planen, dann leider auch von dem eventuell dann weggefallenen Zeugnisverweigerungsrecht be-/getroffen würden ist natürlich schlecht. Eine perfekte Lösung hierzu gibt es jedoch wohl nicht.

Noch einmal in aller Deutlichkeit, dies war keine Argumentation gegen ihr posting, lediglich die Darstellung einer subjektiven, abweichenden Meinung. Richtiger Weise müsste man diese Diskussion wohl vermutlich eher im Politikforum austragen. Winken
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

omnerritas hat folgendes geschrieben::
Da gab es wohl schon Zuhälter die auf lockere acht Verlobte binnen zwei Wochen gekommen sind.


Gibt es irgendeine gesetzliche Grundlage, daß man nicht acht Verlobte *gleichzeitig* haben kann? Cool
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
omnerritas hat folgendes geschrieben::
Da gab es wohl schon Zuhälter die auf lockere acht Verlobte binnen zwei Wochen gekommen sind.


Gibt es irgendeine gesetzliche Grundlage, daß man nicht acht Verlobte *gleichzeitig* haben kann? Cool


Ich hoffe doch nicht..... Geschockt Verlegen

Lachen
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fontane
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Treu (!) und Glauben (!) Lachen
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