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Verfasst am: 28.12.05, 11:48 Titel: Kündigung der Kfz-Vers. wegen Veräußerung in der Familie
Folgender Fall:
Herr X verkauft sein Kfz an einen seinen Vater. Herr X teilt den Verkauf seiner Versicherung A mit, die wenige Tage später das Ende des Versicherungsvertrages schriftlich bestätigt. Der Vater versichert das von seinem Sohn erworbene Fahrzeug bei Versicherung B. Der Sohn fährt das Fahrzeug allerdings weiterhin selbst.
Nach wenigen Monaten, innerhalb des selben Kalenderjahres, kauft der Sohn das Fahrzeug von seinem Vater zurück. Er versichert das Fahrzeug nun bei Versicherung C. Versicherung C meldet sich nun mit dem Hinweis, es liege eine Doppelversicherung vor, da Versicherung A den zuvor als gekündigt bestätigten Vetrag wieder aufleben lässt - Begründung: Es habe sich um eine Stilllegung gehandelt, wonach der Vetrag gemäß AGB für die Zeit der Stillllegung beitragsfrei ruht und nach Wiederzulassung des Fahrzeugs weiter besteht.
Fragen:
Ist die Begründung von Versicherung A für die Weiterführung des ja schon wegen Veräußerung gekündigten Vetrages zulässig?
Könnte die Versicherung A argumentieren, es habe sich zwischen Herrn X und seinem Vater um ein Scheingeschäft gehandelt, um den Vetrag außerordentlich kündigen zu können?
Angenommen, der Sohn wollte tatsächlich nicht einfach die Versicherung A loswerden, sondern hatte andere Motive (z.B. GEZ-Gebühren für's Radio sparen). Wer trägt dann die Beweislast, ob es sich um ein Scheingeschäft handelt oder nicht? (sofern die 2. Frage zutrifft)
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