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Verfasst am: 27.12.05, 13:30 Titel: Unterbringung Pferd in Reitstall
Hallo,
in vielen Reitställen ist es üblich, keine schriftlichen Einstallverträge abzuschließen. Bei Kündigungen kommt es dann immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich einer evtl. Kündigungsfrist.
Ein Urteil habe ich gefunden:
Landgericht Ulm, Az.: 1 S 184/03
"Ein Pferdeeinstellungsvertrag ist nicht als Mietvertrag zu behandeln, sondern als entgeltlicher Verwahrungsvertrag. Dies bedeutet, dass der Pferdehalter diesen Verwahrungsvertrag jederzeit kündigen kann. Eine Kündigungsfrist, wie beim Mietvertrag, ist nicht vorgeschrieben und damit auch nicht einzuhalten. Allerdings ist es möglich und zulässig in einem solchen Pferdeeinstellungsvertrag eine Kündigungsfrist ausdrücklich zu vereinbaren. Ohne solche vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleibt es aber bei dem jederzeitigen Kündigungsrecht "
Allerdings höre ich auch immer wieder, daß Richter im Streitfall von einem Mietvertrag ausgehen und das BGB und damit eine 3-monatige Kü-Frist zugrunde legen.
Kann mir jemand andere gegenteilige Urteile als das obige nennen?
Weiß jemand, von wann das Urteil des Landgerichts Ulm ist?
Ich bin für alle Infos rund um dieses Thema dankbar.
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