Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Tarifwechsel
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Tarifwechsel

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
pocke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 14:20    Titel: Tarifwechsel Antworten mit Zitat

Angenommen A hat einen Kfz-Vertrag und stellt nun nach der Erhalt der Rechnung für das kommende Jahr fest, dass es genau für seine Versicherung einen für genau die gleichen Bedingungen wie bisher, günstigeren Tarif gibt.
Also bittet er die Versicherung um einen Wechsel.
Nach Auskunft der Versicherung soll seine Rechung vor Umstellung erfolgt sein und natürlich würde dem Wechsel nichts im Wege stehen.
Er solle eine neue Rechnung erhalten und alles sei in Ordnung.
Das alles per E-Mail-Austausch und im November passiert.
Bisher kam aber keine Post und nun die Frage, wie sich so etwas rechtlich verhält?
Trotz mehrmaliger erneuter Aufforderung auch im Dezember wurde nicht mehr reagiert.
Angenommen die Versicherung bucht nun den ersten höheren Betrag ab, wie kann man dann reagieren?
Kann der Betrag zurückgeholt und nur der niedrigere Betrag erneut überwiesen werden?
Schließlich hätte A bis Ende November kündigen können und nur nicht gekündigt, weil er die Zusage hatte in den günstigeren Tarif wechseln zu können, allerdings nur per E-Mai.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

man könnte mal beim Versicherer anrufen und fragen, wie weit die Bearbeitung ist.

Was man keinesfalls tun sollte: selbstherrlich den niedrigeren Beitrag überweisen bzw., wenn der höhere Beitrag per Lastschrift eingezogen wird, dieser Lastschrift widersprechen. Der Versicherer würde eine Mahnung schicken (solche Mahnungen werden gewöhnlich maschinell, per EDV versandt, ohne Zutun eines Sachbearbeiters), und dann ist der Versicherungsschutz gefährdet. Das kann bis zur Zwangsstillegung des Fahrzeuges durch die Zulassungsstelle gehen.

Also, erstmal anrufen und fragen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Man höre und staune, ich muss Mogli mal wieder recht geben. Vieles läßt sich durch ein Telefonat oder aber durch einen Brief viel einfacher regeln. Und beziehe dich dabei auf die e-mail, denn die ist genauso verbindlich. Ende des Jahres herrscht bei den Kfz-Versicherern viel Trubel, da kann mal was untergehen.
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.