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ich hatte im August einen winzigen Unfall bei dem sich der Schaden am gegenerischen Wagen auf max. 600€ beläuft... Das ist aber immernoch nicht geklärt und somit hat meine Versicherung ja noch nichts bezahlt. Trotzdem wollen sie mich ab Januar hochstufen. Meine Frage: Dürfen die das, obwohl die nichts gezahlt haben und auch definitiv nichts zahlen müssen?
Wenn der Schaden an die Versicherung gemeldet wurde, wird dies ja nicht grundlos gemacht worden sein. Ergo hat die Gesellschaft auch das Recht dich umzustufen. Sollte es sich im nachhinein herausstellen, dass
a.) der Unfallgegner schuld war oder
b.) du den Schaden selbst begleichen möchtest
dann wird dich deine Versicherung wieder so einstufen wie vor dem Unfall und zuviel gezahlte Beiträge werden zurückgezahlt bzw. verrechnet. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Gemeldet ist gemeldet. Da kann momentan nichts rückgängig gemacht werden. Du hast allerdings die Möglichkeit bis zu 6 Monaten nach Schadensregulierung durch deinen Versicherer den Schaden doch selber zu begleichen. D.h. dein Versicherer geht in Vorlage und stuft dich entsprechend höher ein. Zahlst du dann den Schaden an den Versicherer wirst du wieder wie ursprünglich eingestuft. Über diese Möglichkeit würde ch mal mit der Versicherung sprechen. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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