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Diplomvorprüfung endgültig nicht bestanden

 
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ystad089
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 08:31    Titel: Diplomvorprüfung endgültig nicht bestanden Antworten mit Zitat

Person A hat die Diplomvorprüfung endgültig nicht bestanden.
Gibt es ein Gesetz das besagt, dass A im selben oder aber auch in anderen Bundesländern, denselben Studiengang nicht fortsetzen darf?


Zuletzt bearbeitet von ystad089 am 23.12.05, 16:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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lili107
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ja gibt es:

§ 68
Zugangshindernisse

(1) Die Einschreibung ist außer im Falle der fehlenden Qualifikation oder fehlender Nachweise gemäß § 65 Abs. 2 zu versagen,

1. wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in einem zulassungsbeschränkten Studiengang nicht zugelassen ist;
2. wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat; dies gilt entsprechend für verwandte oder vergleichbare Studiengänge, soweit dies in Prüfungsordnungen bestimmt ist.



Somit kannst du nicht mehr den selben Studingang weiterführen... das ist das HochschulG NRW aber ich denke es wird in allen anderen Bundesländern die gleiche oder ähnliche Regelungen geben...

Das ist der Grund, warum die meisten beim Dritten Versuch einer Klausur tierisch zittern...

Tut mir leid für dich aber da wird sich wohl nix machen lassen...
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ystad089
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Immatrikulation muss versagt werden,
wenn der Studienbewerber eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Vor-, Zwischen- oder Abschlußprüfung oder an Kunsthochschulen auch eine durch Satzung festgelegte Probezeit endgültig nicht bestanden hat oder aus Gründen, die er zu vertreten hat, die Voraussetzungen für die Meldung zu einer dieser Prüfungen endgültig nicht mehr beibringen kann, es sei denn, daß er bei einer Vor- oder Zwischenprüfung in einen Studiengang wechselt, der im Grundstudium nicht gleich ist, oder bei einer Abschlußprüfung in einen anderen Studiengang wechselt.

D.h. wenn die Studiengänge im Grundstudium nicht gleich sind, liegt trotz endgültigem Nichtbestehen der Vordiplomsprüfung kein Immatrikulationshinderniss vor.
Oder wie kann man dass noch interpretieren?
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lili107
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 01:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt, dass wenn man z.B. Physik studiert kann man auf jeden Fall nirgendwo mehr Physik studieren... Und u.U. auch nicht Bio, Chemie, Medizin oder ähnliches...

Aber z.B. BWL, Jura oder Germanistik z.B. wäre noch möglich, weil es nicht mit Physik verwandt oder vergleichbar ist.

Ich weiß nicht, wie "verwandt" und "vergleichbar" von den Unis definiert werden, aber ich denke meine "freie" Interpretation ist weitgehend zutreffend...

Soweit ich weiß könnte man evtl. noch an die FH wechseln... Aber da bin ich mir nicht so sicher...
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 02:24    Titel: Antworten mit Zitat

lili107 hat folgendes geschrieben::
Das heißt, dass wenn man z.B. Physik studiert kann man auf jeden Fall nirgendwo mehr Physik studieren... Und u.U. auch nicht Bio, Chemie, Medizin oder ähnliches...


Die Unterschiede zwischen Physik, Bio, Chemie und Medizin dürften durchaus erheblich sein.

Es könnte sogar denkbar sein, daß man in einen anderen Studiengang von Physik wechseln kann, z.B. vom nichtbestandenen Diplomstudium in ein Lehramts- oder Bachelor-Studium. Aber dazu befragt man am besten im Einzelfall das Prüfungsamt der gewünschten Hochschule.
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lili107
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 03:19    Titel: Antworten mit Zitat

Deshalb sage ich ja unter Umständen...

Aber ich denke, dass der wesentliche Unterschied sich dann aber erst im Hauptstudium ergibt... So werden sich im Grundstudium viele Fächer überschneiden, so dass eine "Verwandtschaft" zwischen den Fächern gegeben sein könnte... Es sind z.B. im Studienplan für Biologie auch Chemie und Physik enthalten. soll heißen, wer in Chemie "kläglich versagt" soll auch nicht unbedingt Bio studieren und geeigneteren Studis den Platz "wegnehmen" ...

Wie gesagt, die Definition wird wohl von der Uni vorgenommen werden...

Ich denke auch dies ist der Sinn und Zweck dieser Regelung...
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.12.05, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

"Vergleichbar" meint vergleichbar aufgrund teilweise gleicher Fächer oder Fächerkombinationen (z.B. BWL bei Studiengängen für Volkswirte und Wirtschaftsjuristen oder Mathematik, Physik und Mechanik bei ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen).

Früher wurde das durch Erlasse auf der Ministerialebene geregelt...
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lili107
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 28.12.05, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

siehe oben mein Beitrag... Cool

Dann noch einen guten Rutsch...
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Machiavelli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.01.06, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

soweit ich weiss darf man an eine FH wechseln, da studiere ich und wir haben viele, die es nicht an der Uni geschafft haben und deswegen wechseln mussten und den selben Studiengang studieren
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