Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Unternehmen U will von seinem Handelsvertreter H eine Unterlassungserklärung bzgl eines bestimmten Verhaltens, ohne einen Anspruch auf diese Erklärung zu haben.
H gibt diese Erklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich ab.
Kann U nun aus dieser Erklärung eine Unterlassungspflicht herleiten? Wird bei einer Kündigung und der dagegen erhobenen Klage des H die Rechtmässigkeit des Unterlassungsanspruchs geprüft?
Kann U nun aus dieser Erklärung eine Unterlassungspflicht herleiten?
Grundsätzlich würde ich das so sehen. Man müßte natürlich im Einzelfall prüfen, ob die Vereinbarung sittenwidrig ist oder aus anderen Gründen anfechtbar ist.
"Rechtsverbindlich" bedeutet ja gerade, daß man das angesprochene Handeln in Zukunft unterlassen will. "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" bedeutet in dem Zusammenhang, daß man damit nicht eingestehen will, die angesprochene Handlung in der Vergangenheit begangen zu haben.
Tatomir hat folgendes geschrieben::
Wird bei einer Kündigung und der dagegen erhobenen Klage des H die Rechtmässigkeit des Unterlassungsanspruchs geprüft?
Ist die Kündigung auf eine Verletzung der Unterlassungserklärung gestützt? Evtl. paßt die Frage dann besser ins Arbeitsrecht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.