Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo, wir haben im Jahre 2002 einen Wasserschaden gehabt. Damals hat die Versicherung die Holzdecke pauschal bezahlt. Jetzt sind Folgeschäden im Fußboden aufgetreten, dieses wurden auch in einem Pauschalbetrag von der der Versicherung übernommen. Meine Frage: habe ich ein ausserordentliches Kündigungsrecht und wie mache ich das geltend ? Gilt dieses Sonderkündigungsrecht auch bei Bezahlung eines Schadens mit einem Pauschalbetrag? Danke für eine Antwort.
Rosemarie
habe ich ein ausserordentliches Kündigungsrecht und wie mache ich das geltend ?
nein hast du nicht- wieso auch?
Weil ich gehört habe, dass man im Schadensfall eine Sachversicherung kündigen kann. Das verstand ich als ausserordentliches Kündigungsrecht. Aber es ist ja wohl nicht so.
Aber Danke für die Antwort.
Rosemarie
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.