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Verfasst am: 28.12.05, 11:07 Titel: Wechsel von Privater Krankenversicherung in gesetzliche!
Hallo,
ich habe nochmals eine Frage:
Ich bin 16 Jahre alt und möchte mich mit Onlineverkauf selbstständig machen.
Dazu würde ich mich gerne - zwecks Kostenersparnis - privat versichern.
Wie ist das dann, wenn ich einen Beruf antrete:
Kann ich dann mit dem Berufseinstieg wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Bitte antwortet schnell, wenn möglich mit Angabe betreffender Paragraphen..!
Danke! _________________ Wenns nicht stimmt, kann ich auch nichts dafür...
PS: Würde mich freuen, wenn ihr mir einen Renomeepunkt zukommen lassen würdet, wenn euch mein Beitrag gefallen hat... Einfach auf das grüne Kästchen unter meinem Namen klicken! Danke!
Ich vermute, du möchtest dich neben der Schule nebenberuflich Selbstständig machen, oder?
Was für einen monatlichen Gewinn erwartest du denn?
Momentan bist du über deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei familienversichert, oder?
Generell würde ich sagen, dass wenn du nach der Schule eine betriebliche Ausbildung anfängst, du dann erstmals versicherungspflichtig wirst und dich jede gesetzliche Krankenversicherung aufnehmen muss.
Ich würde an deiner stelle jedoch erstmal prüfen, ob du nicht evtl. weiterhin beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben kannst.
ich mache das neben der Schule.
Im Moment bin ich bei meinen Eltern mitversichert,
alllerdings drohen meine Einnahmen den Freibetrag von 345,- zu übersteigen.
Bei der gesetzlichen müsste ich dann 280,- zahlen, was die Sache nicht mehr lohnend machen würde.
Natürlich will ich im Alter aber auch keine 900,- für ne private Krankenversicherung zahlen müssen....
Daher würde ich dann gerne beim Eintritt ins Berfusleben wieder in die gesetzliche wechseln... Ist das möglich?? _________________ Wenns nicht stimmt, kann ich auch nichts dafür...
PS: Würde mich freuen, wenn ihr mir einen Renomeepunkt zukommen lassen würdet, wenn euch mein Beitrag gefallen hat... Einfach auf das grüne Kästchen unter meinem Namen klicken! Danke!
Nach § 5 Abs. 1 SGB V wird versicherungspflichtig, wer unter anderem eine Tätigkeit aufnimmt. Es wird also kein Problem sein, wieder zurück in die gesetzliche zu wechseln, wenn man z.B. eine Ausbildung aufnimmt.
Diese Möglichkeit ist lediglich ausgeschlossen, wenn man das 55. Lebensjahr bereits erreicht hat, aber da ist ja noch ein bisschen Zeit. (§ 6 Abs. 3a SGB V)
Aber Achtung, ist man gleichzeitig beschäftigt und selbständig, so wird ein Vergleich durchgeführt, und die Versicherungspflicht tritt nur ein, wenn die Beschäftigung gegenüber der Selbständigkeit überwiegt. Das wäre in diesem konkreten Fall aber vermutlich ebenfalls kein Problem, wenn die Einkünfte aus der Selbständigkeit geringer wären als die der Ausbildungsvergütung z.B. (§ 5 Abs. 5 SGB V)
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