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Regressanspruch verhindern, wie?

 
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Patrick Belz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Hofheim

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 10:48    Titel: Regressanspruch verhindern, wie? Antworten mit Zitat

Folgender Fall ist eingetreten:
Mein Opa (*1923) ist letzte Woche Freitag morgens gegen 8:00 Uhr nüchtern (ohne zu Frühstücken) zum Arzt gefahren wegen Blutabnahme.
Auf dem Weg dort hin hat er allerdings 2 entgegenkommende Fahrzeuge gestreift.
Laut Aussage meines Opa`s hat er dies nicht mitbekommen, da es ihm nicht gut war und ist auf Grund dessen ganz normal weiter zum Doktor gefahren.
Wie es ja wohl zu erwarten ist, traf dort kurze Zeit später die Polizei ein. Er mußte mit auf die Wache und den Führerschein abgeben. Desweiteren kommt ein Verfahren wegen Fahrerflucht.
Jetzt zu dem Schaden

Eigener Schaden: Linker Kotflügel verbeult 500,- bis 1000,- €
Schaden an Fahrzeug Nr. 1: ca 4000 bis 5000,- Euro
Schaden an Fahrzeug Nr. 2: noch unbekannt

Problem:
Die Versicherung wird den Schaden erst mal bezahlen, allerdings wird der Versicherer ihn wohl in Regressanspruch nehmen, da es ein Verfahren wegen Fahrerflucht gibt.

Frage:
[b]Wie formuliere ich es gegenüber der Versicherung bzw. stelle es da, das die Fahrerflucht nicht gewohlt war, sondern aufgrund dessen sich ereignete, weil er dies nicht mitbekommen hat durch Überlkeit, Blackout, etc.? So das es hinterher keinen Regressanspruch geben kann!

Gibt es hier ein Schlupfloch?
Danke im Voraus für jede Antwort!
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 11:18    Titel: Re: Regressanspruch verhindern, wie? Antworten mit Zitat

Patrick Belz hat folgendes geschrieben::
Frage:
[b]Wie formuliere ich es gegenüber der Versicherung bzw. stelle es da, das die Fahrerflucht nicht gewohlt war, sondern aufgrund dessen sich ereignete, weil er dies nicht mitbekommen hat durch Überlkeit, Blackout, etc.? So das es hinterher keinen Regressanspruch geben kann!

!


Tipp: am besten, du formulierst da gar nix. Lass die Finger davon, da kann man mehr kaputtmachen als es nützt. Setzt euch mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, der hat´s gelernt und sollte es richtig können.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 25.12.05, 18:13    Titel: Re: Regressanspruch verhindern, wie? Antworten mit Zitat

Patrick Belz hat folgendes geschrieben::

Wie formuliere ich es gegenüber der Versicherung bzw. stelle es da, das die Fahrerflucht nicht gewohlt war, sondern aufgrund dessen sich ereignete, weil er dies nicht mitbekommen hat durch Überlkeit, Blackout, etc.? So das es hinterher keinen Regressanspruch geben kann!


Das Geständnis einer Straftat nach § 315 c StGB - Teilnahme am Straßenverkehr obwohl fahruntüchtig - kann der Opa auch gleich persönlich bei der Polizei zu Protokoll geben.

Ob das besonders zweckmäßig ist, bezweifle ich mal.
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 26.12.05, 08:42    Titel: Re: Regressanspruch verhindern, wie? Antworten mit Zitat

Patrick Belz hat folgendes geschrieben::

Wie formuliere ich es gegenüber der Versicherung bzw. stelle es da, das die Fahrerflucht nicht gewohlt war, sondern aufgrund dessen sich ereignete, weil er dies nicht mitbekommen hat durch Überlkeit, Blackout, etc.? So das es hinterher keinen Regressanspruch geben kann!

Mit einem Attest eines Arztes, der die Übelkeit und den Blackout bescheinigt.

Die Strafbarkeit wird dann mangels Vorsatz entfallen, § 15 StGB.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, wenn man solche Dinge liest wird es einem selbst übel. Wenn er einen Blackout oder so was ähnliches hatte, hätte er den Wagen stehen lassen müssen. Unverantwortlich!

Hoffentlich bekommt er den Führerschein nie wieder ausgehändigt. Denn vielleicht sind es beim nächsten Mal morgens um 8.00 Uhr keine 2 Autos, sondern 2 Kinder auf dem Weg zur Schule.
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Patrick Belz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Hofheim

BeitragVerfasst am: 28.12.05, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

@ Eifeler: Hoffentlich passiert Ihnen sowas nicht einmal in dem Alter dann! Das einzige was ich unverantwortlich finde ist, dass Leute wie Sie nicht in der Lage sind, diesen Text zu lesen und zu verstehen. Ihr posting beantwortet mit nichtem die Fragen die stellte!
Aber hauptsache mal was camellt was keinen Interessiert.
Mein Tipp für nächste mal: Erst lesen dann schreiben, denn wer lesen kann ist klar im Vorteil!

@ alle: Mich Interessieren nicht irgendwelche persönliche Meinungen wie sie "eifeler" zu besten gibt, sondern erfahrungsberichte bzw. Hilfestellungen dazu.

Ps: @ eifeler: Würden Sie auch so bei Ihrem Vate/ Opar (vorausgesetzt er ist 82) reagieren wenn sowas passiert wäre? Sie sollten mal über Ihr posting nachdenken!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.12.05, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

hm, letztendlich muss ich dem eifeler da zumindest dem grunde nach recht geben. ok, ich würde es anders ausdrücken, aber im ergebnis...

wenn er denn tatsächlich nen blackout hatte, darüberhinaus von dem ganzen unfall nichts mitbekommen hat, deshalb fahrerflucht begangen hat, dann ist wirklich die frage, inwieweit der opa noch zum führen eines kraftfahrzeuges geeignet ist.
und, ich vermute mal, ähnliche gedanken wird man sich bei einer solchen schilderung auch bei der entsprechenden führerscheinstelle machen...

das ist nicht negativ ihrem opa gegenüber gemeint, aber es ist leider ne sache der natur, das wir im alter einfach nicht mehr so unsere sinne beisammen haben. das wird so oder ähnlich den meisten menschen mal ergehen...

eine möglichkeit, den regreß zu verhindern, sehe ich nicht. wenn man sich mit der geschichte des blackout nicht sogar noch ins eigene bein schießt...

unabhängig davon:
wenn es so einfach wäre, sich "herauszureden" (ob es nun tatsächlich so war oder nicht spielt jetzt mal keine rolle), dann würde jeder erstmal fahrerflucht begehen, und sich hinterher ne geschichte mit blackout oder sonstigen einfallen lassen...nach dem motto: "versuchen kann man es ja mal"...

warum genau hatte er denn einen blackout? und wie lange soll der gedauert haben? oder war das folge des unfalles?
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 28.12.05, 15:08    Titel: Re: Regressanspruch verhindern, wie? Antworten mit Zitat

Patrick Belz hat folgendes geschrieben::
Laut Aussage meines Opa`s hat er dies nicht mitbekommen, da es ihm nicht gut war und ist auf Grund dessen ganz normal weiter zum Doktor gefahren.
...
Eigener Schaden: Linker Kotflügel verbeult 500,- bis 1000,- €
Schaden an Fahrzeug Nr. 1: ca 4000 bis 5000,- Euro
Schaden an Fahrzeug Nr. 2: noch unbekannt


Ich muss zugeben, dass ich den Beitrag erst nicht richtig gelesen hatte, da ich mich zu KFZ-Schäden normalerweise nicht äußere (ist nicht mein Bearbeitungsfeld).

Nun bin ich aber nach Eifelers Ausführungen doch stutzig geworden.

Auch ich hatte (leider) schon zwei KFZ-Unfälle. Beides beim Anfahren passiert, d. h. mit geringer Geschwindigkeit.

Selbst dann hört man aber ein sehr lautes Geräusch, das man unter normalen Umständen mitkriegen muss.

Nun ist der Schaden bei dem generischen Fahrzeug derart hoch, dass einiges beschädigt worden sein muss.

Auch ich bin daher der Meinung

1. dass man in einem derartigen Zustand kein Auto fahren darf
2. einem Regressanspruch nicht entgegen zu wirken ist.

Wie hoch der Regressanspruch tatsächlich ausfällt, wird die Versicherung Ihrem Opa mitteilen.

PS: Auch wenn Sie selbst eine moralische Schuld Ihres Opas nicht erkennen können, ist eine rechtliche Schuld in jedem Fall klar.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 28.12.05, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Patrick Belz hat folgendes geschrieben::
Das einzige was ich unverantwortlich finde ist, dass Leute wie Sie nicht in der Lage sind, diesen Text zu lesen und zu verstehen. Ihr posting beantwortet mit nichtem die Fragen die stellte!


Ich habe den Text sehr wohl gelesen und auch richtig verstanden, aber eine Antwort auf Ihr Posting war überflüssig da durch Mogli schon treffend formuliert: Lassen Sie die Finger weg und lassen Sie diese Arbeit einen Anwalt machen. Der versteht einfach mehr davon und für sein Tun und Handeln muss er auch die Verantwortung übernehmen. Was im übrigen hier im Forum keiner tut da keine Rechtsauskunft gegeben werden darf.

Zitat:
Ps: @ eifeler: Würden Sie auch so bei Ihrem Vate/ Opar (vorausgesetzt er ist 82) reagieren wenn sowas passiert wäre? Sie sollten mal über Ihr posting nachdenken!


Vielleicht bin ich manchmal etwas zu direkt. Aber zu dem was ich geschrieben habe stehe ich nach wie vor. Vielleicht liegt es daran, dass ich Familienvater bin. Und lassen Sie sich eins sagen: Sie wollten Erfahrungsberichte, von mir haben Sie einen bekommen. Auch wenn er Ihnen nicht in den Kram passt. Das was ich geschrieben habe sollte ein Denkanstoss für Sie bzw. Ihren Opa sein. Denn manchmal kann es sich mildernd auswirken, wenn man seinen Führerschein freiwillig abgibt.

P.S. Wer der deutschen Sprache mächtig ist, ist übrigens auch klar im Vorteil.
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Viele Grüße Eifeler
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