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GKV bei Auslandsaufenthalt

 
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traveller77
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 10:45    Titel: GKV bei Auslandsaufenthalt Antworten mit Zitat

Hallo.

- ein 28 jähriger (noch-) Student, gibt Diplomarbeit Anfang Februar ´06 ab
- kein Anrecht auf Arbeitslosenbezüge, da nicht gearbeitet und keine besondere
Bedürftigkeit vorhanden
- wird Anfang Febr. ´06 (ca neun Monate) eine Weltreise antreten
- z.Z. bei einer GKV versichert, PKV kommt nicht in Frage
Klar ist, dass man sich für die Zeit im Ausland privat versichern muss.

Nun zu den Fragen:
1) Wie ist es mit der deutschen Krankenkasse?
Ist es ratsam, dass bei der KK versichert zu bleiben und ohne Gegenleistung für
die Zeit des Auslandsaufenthalt ca. 120 Euro zu zahlen, nur um nach der Rückkehr
sofort versichert zu sein bzw. überhaupt wieder in eine GKK zukommen??
2) Kann die GKV jetzt eigentlich noch gekündigt werden oder ist es schon zu spät?
3) Wenn derjenige sofort ein Arbeitsverhältnis eingeht, muss die GKK ihn wieder
(ohne große Gesundheitsprüfungen) aufnehmen?
4) Aber muss das Arbeitsverhältnis irgendwelche Mindestestanforderungen
erfüllen (mind. Gehalt, Dauer,..)?

MfG
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 12:28    Titel: Re: GKV bei Auslandsaufenthalt Antworten mit Zitat

traveller77 hat folgendes geschrieben::
Nun zu den Fragen:
1) Wie ist es mit der deutschen Krankenkasse?
Ist es ratsam, dass bei der KK versichert zu bleiben und ohne Gegenleistung für
die Zeit des Auslandsaufenthalt ca. 120 Euro zu zahlen, nur um nach der Rückkehr
sofort versichert zu sein bzw. überhaupt wieder in eine GKK zukommen??
Eine freiwillige Versicherung wäre evtl. nach der Rückkehr nach Deutschland ausgeschlossen, wenn man anschließend nichts macht.
Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes wäre hier jedoch eine Anwartschaftversicherung ratsamer als die normale freiwillige Versicherung im Mindestbetrag. Die Anwartschaft ist auf jeden Fall günstiger als die freiwillige Versicherung.
Hier berät Sie jedoch Ihre Krankenkasse gerne.
Zitat:
2) Kann die GKV jetzt eigentlich noch gekündigt werden oder ist es schon zu spät?
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende (im Dezember kann bis zum 28.2.06 gekündigt werden).
Zitat:
3) Wenn derjenige sofort ein Arbeitsverhältnis eingeht, muss die GKK ihn wieder
(ohne große Gesundheitsprüfungen) aufnehmen?
4) Aber muss das Arbeitsverhältnis irgendwelche Mindestestanforderungen
erfüllen (mind. Gehalt, Dauer,..)?
Sofern wieder Versicherungspflicht besteht (momentan Arbeitsentgelt zwischen 400 € und 3.900 €) muss die GKV den Arbeitnehmer ohne Gesundheitsüberprüfung etc. aufnehmen. Eine Gesundheitsprüfung gibt es im System der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.
Das Arbeitsverhältnis muss entweder unbefristet oder für mind. 2 Monate und einen Tag bestehen.
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traveller77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 13:35    Titel: Dauer des Arbeitsverhältnisses Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort!!

Besteht bei einem Arbeitsverhältnis mit einem Gehalt von 401,-€ im Monat eine Mindestbeschäftigungsdauer von 2 Monaten und einem Tag?? Es kann ja auch sein, dass es innerhalb der Probezeit früher zur Auflösung kommt. Wenn der AN im ersten Monat der Berufstätigkeit wieder in die GKV aufgenommen wurde, kann die KK demjenigen nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnis kündigen oder kann er sich danach dort freiwillig weiter versichern??
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das war jetzt evtl. von mir blöd ausgedrückt.
Es ist so, dass Beschäftigungsverhältnisse die auf max. 2 Monate befristet sind, versicherungsfrei sind, somit entsteht dann auf Grund der Beschäftigung keine Mitgliedschaft in der GKV.
Wenn einnicht geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis unbefristet eingegangen wird, entsteht eine Versicherungsfrist und eine Mitgliedschaft in der GKV. Wenn dieses Beschäftigungsverhältnis in der Probezeit gekündigt wird, kann eine freiwillige Versicherung möglich sein.

Für eine freiwillige Versichrung müssen jedoch Voraussetzungen erfüllt werden, diese betragen entweder eine Mitgliedschaft in der GKV durchgängig in den letzten 12 Monaten oder innerhalb der letzten 5 Jahre 24 Monate.
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traveller77
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.12.05, 12:56    Titel: Ende des Studentenstatus Antworten mit Zitat

Wann endet für den Studenten eigentlich der bei der KK bestehende Studentenstatus?
- mit Bestehen der Diplomarbeit,
- mit Ende des laufenden Semesters,
- ??

Endet damit auch automatisch (bzw. wenn der Student die Anfrage, sich freiwillig weiter zu versichern, nicht beantwortet) die Mitgliedschaft bei der GKK?
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