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Verfasst am: 28.12.05, 15:35 Titel: Sorgfaltspflicht von Banken?
Angenommen eine Frau (über 80 Jahre) geht seit Jahren immer mit einem wesentlich jüngeren Mann (ca. 40 Jahre) die Bankgeschäfte erledigen.
Mit der Zeit schwinden die Kräfte und das Verständnis der Frau.
Nun kommt es innerhalb kürzester Zeit zu Barauszahlungen, jeweils über 20 000€.
Die Bankangestellten berufen sich darauf, dass sie sich nicht genau erinnern würden, wer an genau diesen Tagen die Frau begleitet hätte.
Haben die Angestellten nicht eine besondere Sorgfaltspflicht, wenn es zu so hohen Auszahlungen oder ungewöhnlichen Vorgängen kommt?
Kann eine Bank nicht nachvollzehen, wer die Frau begleitet hat?
Welche Möglichkeiten gibt es?
1) Die Bank ist verpflichtet, ungewöhnliche Transaktionen zu prüfen, ob es sich hierbei um Geldwäsche handelt. Ansatzpunkte wären hier insbesondere die Höhe der Auszahlung die die Tatsache, dass mehrere Zahlungen hintereinander erfolgen.
Hat die Bank hier einen Verdacht, so macht sie (ohne den Kunden zu informieren) Anzeige bei den zuständigen Behörden (und diese stellen den Fall dann in 99.9 % der Fälle ein).
2) Die Frau könnte nicht mehr geschäftsfähig sein. In diesem Fall hat die Bank ein Haftungsrisiko.
Eine darüber hinaus gehende Verpflichtung/Berechtigung, der Bank Transaktionen ihrer Kunden zu hinterfragen, kann ich hier nicht erkennen.
- Der Mann (wahrscheinlich der Enkel oder eine andere Vertrauensperson) begleitet die Dame seit Jahren. Das ist nicht verdächtig sondern bei 80jährigen recht häufig.
- Es kommen täglich hunderte Kunden in die Bank. Wie sollen die Mitarbeiter sich dort merken, nicht nur welche Kunden kamen sondern auch noch wer diese begleitet hat. Ich habe vor 15 Jahren in einer Bank in der Kundenberatung gearbeitet. Ich war für 1000 Kunden Ansprechpartner. Von denen habe ich nur die wenigsten gekannt.
- Für höherere Auszahlungen gibt es viele Gründe. Geschenke an die Enkel. Neue Möbel. Schwarzgeld in kleinen Köfferchen in die Schweiz. Bei Verdachtsfällen, wie gesagt: Anzeige.
- Es ist unüblich, in einer Bank die Begleiter von Kunden nach dem Ausweis zu fragen. Dies kann die Bank sicher nicht feststellen.
Mir scheint das (Rechts-)Problem auch weniger im Verhältnis zwischen Kunden in Bank sondern eher im Verhältnis Dame zu Mann zu liegen.
Wenige Monate nach diesen Transaktionen bekam die Frau einen Betreuer, der auch diese Abhebungen und das fehlende Geld bemerkte.
Sie selbst ist Verwirrt und kann keine Angaben mehr machen. Leider würde sie dieses Geld dringend für ihren Lebensabend benötigen.
Die Dame war nie eine >Schalterkundin<, sondern es wurden immer von der >Begleitperson< Termine ausgemacht und in einem Nebenraum der Bank mit einer Bankangestellten <verhandelt<.
Gerade das ist auffällig, wenn sich die Bankangestellte dann nicht mehr -gerade an diese hohen Auszahlungen- erinnern will.
bei Auszahlungen höherer Beträge bieten Banken durchaus an, diese in einem Nebenraum durchzuführen, um zu verhindern, dass Dritte von den hohen Summen erfahren. Das ist für sich nicht ungewöhnlich.
Aber selbst wenn der Bankmitarbeiter (aus welchen Gründen auch immer) wider besseres Wissen behaupten würde, sich nicht an die Transaktion zu errinnern: Was würde es bringen, wenn der Bankmitarbeiter sich an Tag und Umfang der Auszahlung errinnern könnte?
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