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Erhöhung meines KFZ-Schadenfreiheitsrabattes nach Unfall

 
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Rider1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.12.05, 12:13    Titel: Erhöhung meines KFZ-Schadenfreiheitsrabattes nach Unfall Antworten mit Zitat

Hallo Allerseits,
ich hatte im Juni 05 einen kleinen Unfalll mit meinem Fahrzeug. Dieser hatte in Etwa die Ausmaße eines größeren Parkremplers. Nun habe ich von meiner Versicherung die Jahresrechnung bekommen. Ich wurde von SF 2 , 85% auf SF 1/2, 140% höhergestuft. Ist eine solche, meiner Meinung nach unverhältnismäßige Erhöhung rechtmäßig? Ich soll jetzt nur für Haftpflicht statt 750€ jetzt 1250€ jählich zahlen.
Mir wurde nach dem Unfall von der Versicherung nicht angeboten, den Schaden selbst zu begleichen. Auf welche Paragraphen und welche Rechtsprechungen könnte ich mich im Widerspruch berufen?

Vielen Dank, ich wäre sehr froh wenn Ihr mir helfen könntet. Muss sonst mein Auto abmelden. Dann wäre mein Job ADE. Weinen
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 29.12.05, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt nicht auf die Schadenhöhe, sondern auf die Anzahl der Schäden pro Kalenderjahr an. Bei einem Schaden von SF2 in SF 1/2 gestuft zu werden, ist durchaus nicht ungewöhnlich.

War es ein Haftpflichtschaden, haben Sie die Möglichkeit, die bezahlte Summe abzüglich Sachverständigen- und Anwaltskosten zurückzuzahlen. Dann wird die Rückstufung zurückgenommen.

Rufen Sie doch einfach bei Ihrer Versicherungsgesellschaft an und erkundigen sich nach der zu zahlenden Summe. Man wird Ihnen dann mitteilen, ob sich die Rükzahlung lohnt.

War es ein Vollkaskoschaden, haben Sie bei den meisten Versicherern diese Möglcihkeit nicht.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.12.05, 13:49    Titel: Re: Erhöhung meines KFZ-Schadenfreiheitsrabattes nach Unfall Antworten mit Zitat

Rider1 hat folgendes geschrieben::
.
Mir wurde nach dem Unfall von der Versicherung nicht angeboten, den Schaden selbst zu begleichen.

Da kämen mehrere Gründe in Frage.
Es kann sein, dass der Schaden noch nicht "abgeschlossen" ist, dass also vielleicht noch einige Posten strittig sind oder noch nicht endgültig abgerechnet werden kann, weil der Geschädigte noch Belege, Nachweise schuldig ist.

Oder der Schaden liegt über 1.000 EUR (kann auch bei Parkrempler schnell passieren.

Nach den mir vorliegenden Tarifbestimmungen (§ 14, Abs. 5) muss der Versicherer nur bei Schäden unter 1.000 EUR den VN auf die Möglichkeit des Schadenrückkaufs hinweisen. Wenn der Schaden höhr ist, besteht diese Möglichkeit zwar auch, lohnt sich aber meistens nicht (muss jedenfalls individuell berechnet werden)

Rider1 hat folgendes geschrieben::
.
Auf welche Paragraphen und welche Rechtsprechungen könnte ich mich im Widerspruch berufen?


tja, das ist heute nicht mehr so einfach. Zumindest was die Tarifbestimmungen angeht, kann jeder Versicherer sein eigenes Süppchen kochen. Mein Tipp: schau mal in § 14, Abs. 5 deiner Tarifbestimmungen.
Wenn´s dort nicht steht, dann steht es woanders, aber in jedem Fall in den "Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (TB)". Musst halt mal ein bisschen dort suchen. Die zutreffende Überschrift müsste lauten "Einstufung in Schadenfreiheitsklassen".
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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