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Verfasst am: 30.12.05, 13:54 Titel: Geldanlage als zeitlich variable Tigungssumme
Habe da mal eine Frage:
Eine Freundin hatte sich 2002 mithilfe eines Existenzgründungsdarlehens (Hausbank+Mittelstandsbank) selbständig gemacht, und dabei u.a.eine Fondbeteiligung als Sicherheit für die Hausbank mit angegeben.
Nachdem sie nach 3 Jahren Ihr Unternehmen schließen musste, sitzt sie nun seit der Geschäftaufgabe (Juli 2005) aufgrund der anfänglichen Investitionen/Anschaffungen auf ein paar tausend Euro Schulden. (keine offenen Lieferantenrechnungen, keine Insolvenz)
Die Hausbank hat daraufhin das Geschäftskonto geschlossen und den Restbetrag der noch nicht getilgten Kreditsumme (ohne Übernahme des Fond) ermittelt.
Der Wert ihres Fonds könnte nun auf die Gesamtschuld mit angerechnet werden.
Doch: Wann wird die Bank dies tun? Bislang hat sie dbzgl. nichts unternommen.
Es ist seit der Schließung des Geschäftes ein halbes Jahr vergangen.
Kann denn die Bank noch abwarten, bis der Fond noch mehr Gewinn abwirft?
Und andersrum, wäre es denn auch möglich, dass die Bank den Fond genau dann einlöst, wenn er total im Keller ist? Dann wäre ja der anrechenbare schuldenmindernde Betrag auch viel geringer? Oder bekommt meine Freundin evtl. sogar nur einen pauschalen Prozentatz aus diesem Fond gutgeschrieben? Kann man die Bank hier ultimativ in Zugzwang setzen, oder können die damit zeitlich verfahren, wie es ihnen gerade beliebt?
Ohne die Zustimmung der Bank hat meine Freundin ja auch keine Verfügungsberechtigung mehr über diese Geldanlage...
Kennt sich hier im Forum irgend jemand mit so etwas aus?
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.12.05, 17:39 Titel:
Hallo,
es sieht so aus, dass die Bank den Kredit jetzt unter Beobachtung hat und ggf. eine Sondergruppe für Problemkredite das übernommen hat. Die schauen, was noch möglich ist - auch, ob der Kunde ggf. noch zu retten ist.
Wenn das negativ verläuft, werden erstmal die Kredite fällig gestellt, d.h. die Bank schreibt "Bitte gleichen Sie unsere Forderung innerhalb von zwei Wochen aus". Dieser Brief erzeugt bei den meisten Schuldnern nur ein müdes Lächeln, weil sie das nicht können. Dieser Schritt ist aber rechtlich nötig.
Wenn erwartungsgemäss in den zwei Wochen nichts passiert, kann und wird die Bank normalerweise die Sicherheiten verwerten, das muss aber vorher angedroht werden. Die Wertpapiere kann sie zum Marktpreis verkaufen, ein Übererlös steht dem Kunden zu. Normalerweise wird da nicht rumgezockt und auf bessere Zeiten gewartet, sondern verkauft. Einen Grund zu warten, bis die Kurse im Keller sind, kann ich nicht erkennen.
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