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Verfasst am: 29.12.05, 17:33 Titel: Ohne ofizielle Begründung nicht liefern?
Hallo,
Ich habe mit einem Lieferanten schon längere Zeit zusammen gearbeitet.
Ich habe dann einen Werkliefervertrag unterschrieben bekommen, bei welchem für mich ein Erlös von gut 7.000,- € rausgesprungen wäre.
Ich habe mich dann mit einem Außendienstmitarbeiter der besagten Firma einen Nachmittag zusammen gesetzt um alle Positionen durch zu sprechen und ihm den Auftrag erteilt, mir diese Ware zu liefern. So wie wir das schon immer gemacht haben.
Ich habe Ihn in diesem Gespräch ausdrücklich darauf hingewießen, daß es sich um eine Terminsahce handelt, welche eilig ist.
Mit der gleichen Firma hatte ich schon einmal das Problem, daß ich Ware schriftlich bestellt habe, die Bestellung aber verloren gegangen ist und ich in Verzug bei meinen Vertragspartnern gekommen bin.
Ich habe dann in 2 1/2 Wochen mehrmals mit dem Außendienstmitarbeiter und dem Werk selbst telefoniert, da ich keine Auftragsbestätigung bekommen habe, und diese wurde mir auch nie zugestellt.
Mir wurde auch nie schriftlich mitgeteilt, daß ich die ware nicht erhalten werde, denn sie wurde nie geliefert.
Da ich die Auftragsbestätigung meinem Auftraggeber nicht vorlegen konnte, wurde mir der Auftrag entzogen.
Kurze zeit später mußte ich mein Gewerbe abmelden, da mir als Kleinbetrieb dieser Erlös fehlte.
In den AGB des Lieferanten steht nun geschrieben:
"2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder kurzfristig nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein oder die Rechnung als Annahme des Auftrages. Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, gilt das des Verkäufers."
Hat ein Lieferant das Recht, nach regelmäßiger Lieferung einen Auftrag ohne schriftliche Begründung abzulehnen?
Kann ich diesen für meinen entgangenen Erlös haftbar machen?
Vielen Dank für Eure Antworten schon mal im voraus.
Mit freundlichen Grüßen und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches 2006
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