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PhilippMUC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.03.2005 Beiträge: 202
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Verfasst am: 26.12.05, 19:50 Titel: Per Vorkasse bestellen und nicht zahlen - Schadensersat? |
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Hallo,
Kunde bestellt Ware gegen Vorkasse. Ware muss extra für den Kunden im Ausland besorgt werden. Kunde zahlt nicht und meldet sich nicht mehr. In den AGBs steht ausdrücklich, dass bei Stornierung und Annahmeverweigerung von speziell für den Kunden besorgte Artikel eine Storno-Gebühr in Höhe von 25% des Warenwertes anfallen, so ne Art Aufwandsentschädigung und Ausgleich zu dem anstehendem Internetauktionshaus [Name geändert]-Verkauf (der Artikel ist nix was jeder haben will). Kunde weigert zahlt nicht und antwortet auf keine Mails und auch nicht auf Mahnung per Einschreiben. Kunde geht auhc nicht auf Schlichtungsversuche ein, sondern ignoriert einfach ALLES.
Kann der Shopbetreiber die Gebühr einklagen. Ist die überhaupt rechtens? |
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AvD FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 757
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Verfasst am: 27.12.05, 00:13 Titel: |
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Schwierig. Ein Internetauktionshaus [Name geändert] Kunde hat ein Widerrufsrecht. das Risiko, dass ein Händler eine speziell bestellte Ware zurücknehmen muss, bleibt. _________________ Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade. |
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PhilippMUC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.03.2005 Beiträge: 202
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Verfasst am: 27.12.05, 15:21 Titel: |
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kein Internetauktionshaus [Name geändert], Ware wurde über einen Onlineshop bestellt. AGBs also auch expliziet im Shopausgang bestätigt, wo darauf hingewiesen wird.
Zudem blockt der Kunde jeglichen Kontakt ab und scheint somit an keiner Schlichung des Problems interessiert... |
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OS FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 976
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Verfasst am: 28.12.05, 18:42 Titel: |
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PhilippMUC hat folgendes geschrieben:: | kein Internetauktionshaus [Name geändert], Ware wurde über einen Onlineshop bestellt. AGBs also auch expliziet im Shopausgang bestätigt, wo darauf hingewiesen wird.
Zudem blockt der Kunde jeglichen Kontakt ab und scheint somit an keiner Schlichung des Problems interessiert... |
Ist der Kunde Verbraucher oder nicht? Gab es eine Wiederrufsbelehrung oder eine Belehrung über das Rückgaberecht? |
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PhilippMUC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.03.2005 Beiträge: 202
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Verfasst am: 28.12.05, 21:07 Titel: |
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Kunde ist Verbraucher. Ich war bislang der Meinung, man könne das Widerrufsrecht, bzw. Umtauschrecht ausshcliessen, wenn die Ware speziell für den Kunden besorgt oder hergestellt wird. Da es sich um ein Importartikel handelt, der speziell für diesen Kunden mit nicht unerheblichen Aufwand eingeführt wurde, sollte diese Ausnahme doch gelten, oder? |
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AvD FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 757
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Verfasst am: 28.12.05, 22:11 Titel: |
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Nein. Die gilt nur bei spezifischer Anfertigung.
Dazu gehören auch extr für den Kunden zusammengestellte PC-Systeme nicht. _________________ Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade. |
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PhilippMUC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.03.2005 Beiträge: 202
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Verfasst am: 29.12.05, 18:43 Titel: |
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Also Ware bestellen und dann einfach nicht mehr melden und nichts zahlen ist voll in Ordnung - rechtlich gesehen? |
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AvD FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 757
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Verfasst am: 29.12.05, 22:30 Titel: |
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Würde ich so nicht sagen. der K schließt einen Vertrag mit dem VK. Somit hat der K nach 433 (2) die Verpflichtung, den Kaufpreis zu zahlen und die Kaufsache abzunehmen. _________________ Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade. |
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PhilippMUC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.03.2005 Beiträge: 202
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Verfasst am: 29.12.05, 22:35 Titel: |
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was kann der VK nun genau machen? Gehe ich richtig in der Annahme, dass der K nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat und wenn die 2wöchige Frist verstrichen ist, dies auch dann nicht mehr gilt?
Ware wurde ja noch nicht geliefert, da Zahlung per Vorkasse. VK wollte nun die angesprochene Gebühr einen Inkasso-Büro übergeben, hat aber Zweifel, was passiert, sollte der K zum Anwalt rennen... Denn die Inkasso-Gebpühren wären viel höher als der fällige Betrag. |
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AvD FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 757
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Verfasst am: 29.12.05, 23:20 Titel: |
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Das Widerrufsrecht, bzw. die 14 Tages Frist gilt erst ab Lieferung der Ware.
Widerrufen könnte der K schon vorher. _________________ Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade. |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 30.12.05, 07:09 Titel: Re: Per Vorkasse bestellen und nicht zahlen - Schadensersat? |
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PhilippMUC hat folgendes geschrieben:: |
In den AGBs steht ausdrücklich, dass bei Stornierung und Annahmeverweigerung von speziell für den Kunden besorgte Artikel eine Storno-Gebühr in Höhe von 25% des Warenwertes anfallen.
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Wenn Ihre AGB wasserdicht sind, können Sie die 25% vom Kunden einklagen. Denn die AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Kunden. Über ein Widerrufsrecht zu sprechen ist Unsinn, denn ein solcher ist ja nicht erfolgt.
Nehmen Sie sich eine/n Anwalt/Anwältin und klagen Sie. |
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