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Durch Sturm von der Fahrbahn abgekommen - Sturmschaden?

 
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AnkeN.
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Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 11:54    Titel: Durch Sturm von der Fahrbahn abgekommen - Sturmschaden? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn bei Sturm (schon mind. Windstärke 8) das Auto von einer Böhe erfaßt, ausgehoben und gegen die Leitplanken geschleudert wird ohne das der Fahrer etwas machen kann also keinen Einfluß nehmen kann, müßte das nicht die Teilkasko mit übernehmen?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anke,

nein, das ist kein ersatzpflichtiger Sturmschaden der Teilkasko.

vgl. AKB, § 12, Abs. 1 I c: "(versichert sind Schäden) durch unmittelbare Einwirkung von Sturm (...) auf das Fahrzeug. (...) Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlaßtes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.".

Der letzte Satz trifft hier zu. Oder was bedeutet das Wort "ausgehoben"? Heißt das, das Auto wurde von Sturm angehoben, flog durch die Luft und prallte dann gegen die Leitplanke?

Gewöhnlich passieren solche Unfälle deswegen, weil der Fahrer zu schnell unterwegs ist. Wenn man sich überlegt, wäre der Unfall genauso passiert, wenn er nur 20 km/h (oder von mir aus auch 30 km/h) gefahren wäre, und kommt dann zu dem Entschluss, dann wäre der Unfall so nicht passiert, dann war er eben zu schnell.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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