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Verfasst am: 31.12.05, 13:35 Titel: Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung
Hallo miteinander.
Meine Frage ist (so scheint es mir) etwas kniffliger.
Aktueller Zustand:
Ich, selbständig, relativ geringes Einkommen, privat versichert.
Meine Frau, angestellte im öffentlichen Dienst bzw. diesem gleichgestellt (AVR Caritas), über der Einkommensbemessungsgrenze, privat versichert.
2 Kinder, ebenfalls privat versichert.
Der Löwenanteil des Einkommens kommt eindeutig von meiner Frau.
Jetzt ist das dritte Kind unterwegs und das Einkommen meiner Frau fällt weg.
Damit wir uns überhaupt halten können, muß meine Frau nach dem Mutterschutz (8 Wochen) auf Stundenbasis weiterarbeiten. Was dann an Geld 'reinkommt liegt auf Seiten meiner Frau weit unter der Einkommensbemessungsgrenze.
Was passiert dann Versicherungstechnisch mit meiner Frau und den Kindern?
1) Wird meine Frau zwangsweise wieder in die gesetzliche 'übernommen'?
2) Oder kann Sie wegen des geringeren Einkommens wieder in die gesetzliche aus eigenem Antrieb wechseln?
3) Wenn 1) oder 2), was ist dann mit den Kindern? Sind diese dann wieder bei der
meiner Frau mitversichert?
Irgendwie gibt es darauf in den Verfügbaren keine Materialien keine klare Antwort.
Es wäre also nett, wenn einer der anwesenden Expert(inn)en eine Antwort hätte.
Ihre Frau wird wieder versicherungspflichtig, wenn Sie auf Grund der geringeren Arbeitsleistung in der Elternzeit under der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2005 = 3.900 € / Monat) verdient. Dies würde ein Zwangswechsel in die gesetztliche Krankenversicherung bedeuten.
Ihre Frau kann sich jedoch auch auf Antrag nach § 8 SGB V von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung während der Elternzeit befreien lassen. Dann könnte sie in der privaten Krankenversicherung bleiben.
Sofern sich Ihre Frau für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, kann Ihre Frau ihre Kinder beitragsfrei mitversichern unter der Voraussetzung, dass Ihr Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Bevor Sie sich hier jedoch überlegen, was Sie machen möchten, sollten Sie sich nochmals ausführlich von einer Krankenkasse Ihrer Wahl beraten lassen.
bin zwar kein Versicherungsfachmann, aber leidgeprüft durch solche Lebenssituation.
Der, der am meisten verdient, muß die Kinder mitversichern.
In die Gesetzliche kommt man als Privatversicherter nur wieder zurück, wenn man in ein Arbeitsverhältnis mit geringem Verdienst gelangt oder Harz bezieht bzw. in dieser Kategorie liegt. Aber auch da scheint die Dauer der zurückliegenden Jahre eine Rolle zu spielen – eben wann man zuletzt in der Gesetzlichen war.
Viele Mitarbeiter aus solchen Versicherungen kennen sich mit diesen Versicherungs-Übergängen nicht aus – ich hoffe nur, daß irgendwann die Bürgerversicherung kommt, oder eine Krankenversicherung, in der jeder Bundesbürger automatisch Mitglied ist, denn meine Frau wurde hier in Deutschland von keiner Versicherung aufgenommen – weder von einer privaten, noch von einer gesetzlichen – weil sie schwanger war, und ich einer privaten Versicherung angehörte! _________________ Gruß
Schorsch.
Dazu kann ich nur bemerken, dass jede gesetzliche Krankenversicherung liebend gern freiwillig Versicherte aufnimmt und auch aufdringlich (!) jeden berät, der in die Situation kommt, sich ggf. freiwillig weiter versichern zu können.
Meine Praxiserfahrung zeigt, dass 99% derer, die durch die Maschen fallen, sich des lieben Mammons wegen sehr bewusst mal für eine private Krankenversicherung entschieden haben und erst dann das System in Frage stellen, wenn er oder sie merken, dass er oder sie nicht wieder zurück können.
Eine private Krankenversicherung ist übrigens quasi immer abschließbar, es stellt sich im Grunde lediglich die Frage der Beitragshöhe. Schwangerschaft ist in der privaten mit Sicherheit kein Ausschlußkriterium, das steht mal fest.
Zum anderen muss sich der bundesdeutsche Durchschnittsbürger von der Idee verabschieden, dass der Staat für alles geradesteht. Das wäre zwar wünschenswert, ist aber einfach nicht mehr die Realität.
Im übrigen muss ich leider einräumen, dass viele private Versicherungsvermittler nicht mal im Ansatz eine Ahnung vom deutschen Sozialversicherungssystem haben und gerne und viel falsch beraten. Hier sehe ich in der Tat ein Problem.
Meine Praxiserfahrung zeigt, dass 99% derer, die durch die Maschen fallen, sich des lieben Mammons wegen sehr bewusst mal für eine private Krankenversicherung entschieden haben und erst dann das System in Frage stellen, wenn er oder sie merken, dass er oder sie nicht wieder zurück können.
Wieso „des lieben Mammons wegen“? Eine Private kostet meist nur für eine Einzelperson weniger als die Gesetzliche, bei einer Familie mit Kindern dagegen muß man dann schon gewaltig in die Tasche greifen. Nichtsdestotrotz sind die Leistungen der Privaten meist besser.
Außerdem gibt es Fälle, wo man in eine Private muß ohne eine Wahl zu haben, nämlich z.B. dann, wenn man Student ist, und die Eltern privat versichert sind.
vikingz hat folgendes geschrieben::
Eine private Krankenversicherung ist übrigens quasi immer abschließbar, es stellt sich im Grunde lediglich die Frage der Beitragshöhe. Schwangerschaft ist in der privaten mit Sicherheit kein Ausschlußkriterium, das steht mal fest.
Mag sein, daß eine Schwangerschaft kein Ausschlußkriterium ist, aber die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, jemanden aufzunehmen. Meine Frau wurde weder von der Gesetzlichen noch von der Privaten, in der ich versichert bin, aufgenommen, weil sie schwanger war!. _________________ Gruß
Schorsch.
Nun, die Grundsatzdiskussion ist an sich ja endlos, von daher wohl auch unnötig zu führen.
Dass ein Student in die private muß, ist ein Gerücht, dass Ihnen vielleicht ein privater Vermittler eingeredet hat, oder Sie haben vielleicht erst sehr spät begonnen zu studieren und sind damit aus dem gesetzlichen Rahmen gefallen.
Der Student an sich ist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und muß sich normalerweise extra von der Pflicht befreien lassen, um sich überhaupt privat versichern zu können.
Auch darf eine gesetzliche Kasse nicht willkürlich eine Mitgliedschaft ablehnen, auch nicht eine freiwillige Mitgliedschaft, und ist durchaus dazu verpflichtet, Mitglieder aufzunehmen. Siehe hierzu § 175 SGB V, dort steht ausdrücklich : Diese [Kasse] darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.
Zudem ist eine Schwangerschaft für eine gesetzliche Kasse wirtschaftlich zunächst mal vor allem positiv zu bewerten, Ihre Frau ist also mit Sicherheit aus einem anderen Grund abgelehnt worden.
Kümmert sich jemand im Laufe seines Lebens jeweils rechtzeitig innerhalb der vorgesehenen Fristen um seinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz und zahlt seine Beiträge, so ist es in der Tat relativ mühsam, einen Fall zu konstruieren, in dem jemand tatsächlich nicht in die GKV kommt.
Meine Praxiserfahrung zeigt, dass 99% derer, die durch die Maschen fallen, sich des lieben Mammons wegen sehr bewusst mal für eine private Krankenversicherung entschieden haben und erst dann das System in Frage stellen, wenn er oder sie merken, dass er oder sie nicht wieder zurück können.
Wieso „des lieben Mammons wegen“? Eine Private kostet meist nur für eine Einzelperson weniger als die Gesetzliche, bei einer Familie mit Kindern dagegen muß man dann schon gewaltig in die Tasche greifen.
Ich glaube vikingz meinte damit, dass sich viele immer über die Private Krankenversicherung beschweren, wenn sie dann Kinder haben und dann plötzlich mehr zahlen müssen als wenn sie gesetzlich versichert wären. Oder auch habe ich, auch hier im Forum, schon viele Ältere Personen gehört, die dann starke Probleme hatten, ihre private Krankenversicherung noch zu bezahlen weil durch das höhere Risiko im Alter die Prämien immer weiter stiegen. Diese Personen bereuten es dann immer in die Private gewechselt zu haben und jetzt nicht mehr in die gesetzliche zu können.
Zitat:
Außerdem gibt es Fälle, wo man in eine Private muß ohne eine Wahl zu haben, nämlich z.B. dann, wenn man Student ist, und die Eltern privat versichert sind.
Das ist falsch!
Ein Student ist immer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und muss sich in der GKV versichern. Der Student hat jedoch die Möglichkeit sich bewusst gegen die GKV auszusprechen und sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen um in der PKV bleiben zu können.
Schorsch hat folgendes geschrieben::
Mag sein, daß eine Schwangerschaft kein Ausschlußkriterium ist, aber die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, jemanden aufzunehmen. Meine Frau wurde weder von der Gesetzlichen noch von der Privaten, in der ich versichert bin, aufgenommen, weil sie schwanger war!.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet alle Personen aufzunehmen, die Versicherungspflichtig oder die Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung erfüllen. Für die freiwillige Mitgliedschaft gibt es nicht die Voraussetzung, dass keine Schwangerschaft vorliegen darf. Ich vermute, dass es eher an anderen Gründen lag (z.B. nicht erfüllen der Vorversicherungszeit), dass Ihre Frau in der GKV aufgenommen worden ist.
Hätte Ihre Frau zum Beispiel eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, wäre sie auch bei der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl aufgenommen worden, trotz Schwangerschaft.
Ein Student ist immer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und muss sich in der GKV versichern. Der Student hat jedoch die Möglichkeit sich bewusst gegen die GKV auszusprechen und sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen um in der PKV bleiben zu können.
Da habe ich mich wohl geirrt, ich konnte mich nicht mehr so genau an den Beginn meiner Studienzeit erinnern, ob ich da die Wahl gehabt habe. Ich hatte auch nicht groß darüber nachgedacht, welche Folgen es einmal haben könnte, wenn man aus der GKV austritt.
Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet alle Personen aufzunehmen, die Versicherungspflichtig oder die Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung erfüllen. Für die freiwillige Mitgliedschaft gibt es nicht die Voraussetzung, dass keine Schwangerschaft vorliegen darf. Ich vermute, dass es eher an anderen Gründen lag (z.B. nicht erfüllen der Vorversicherungszeit), dass Ihre Frau in der GKV aufgenommen worden ist.
Hätte Ihre Frau zum Beispiel eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, wäre sie auch bei der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl aufgenommen worden, trotz Schwangerschaft.
Ob eine Versicherungspflicht vorgelegen hat oder nicht, kann ich nicht sagen. Es war nur so, daß meine Frau aus dem Europäischen Ausland stammte, und wir hier heirateten, und sie dann auch ihren Wohnsitz in Deutschland hatte. Eine Arbeitsstelle bekam sie wegen der Schwangerschaft nicht – somit verschloß sich ihr eine Pflichtmitgliedschaft in der GKV. Aber wie ich schon schrieb, haben alle Krankenkassen als Ablehnungsgrund ausdrücklich die Schwangerschaft genannt, da sie die Geburt nicht bezahlen wollten. _________________ Gruß
Schorsch.
möchte ich mich a) bedanken und b) den Hintergrund meiner Frage erläutern.
Wenn meine Frau ZWANGSWEISE in die gesetzliche 'zurückgeschleudert' wird, was passiert dann mit den Kindern? Das ist die eigentliche Frage.
Wenn die Kinder dann bei der gesetzlichen mitversichert werden können, wäre es unter umständen eine Überlegung wert. Obwohl wir mit der privaten eigentlich zufrieden sind und da auch bleiben wollen.
Aber: einer der Hauptgründe für die weitere geringfügige Arbeit meiner Frau wäre der Umstand, daß der Arbeitgeber dann trotzdem 50% der Kassenbeiträge bezahlt. Auch der privaten. Wenn aber auf Grund des geringeren Einkommens die GKV zieht, ist das eher schlecht für uns.
Wenn eine Frau aber nicht arbeitet, bekommen wir keine Zuschüsse für die Krankenversicherung und 4 Monate lang € 300,--. Was die Kosten der Krankenversicherung bei weitem nicht abdeckt.
Ihre Frage bezüglich der Kinder hatte ich doch schon mitbeantwortet.
Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Sofern sich Ihre Frau für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, kann Ihre Frau ihre Kinder beitragsfrei mitversichern unter der Voraussetzung, dass Ihr Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Die Versicherungspflicht tritt jedoch erst in der Elternzeit, also sobald Ihrer Frau wieder arbeitet, ein.
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