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Halli - Hallo,
habe folgendes Problem.
Lebe in Scheidung und der Scheidungstermin ist Mitte Januar 2006.
Meine "fast Exfrau" besitzt zu 50 % ein Haus, sowie mein Bruder zu 25 % und meine Schwägerin zu 25 %. Diese drei Personen sind alleine im Grundbuch eingetragen.
Ein Darlehensvertrag wurde in 2004 über 10 Jahre abgeschlossen wo auch ich als Ehemann mit unterschreiben mußte. Nun weigert sich die Bank mich aus der Pflicht zu entlassen, heißt das sie keiner "Haftentlassung" zustimmt.
Wie komme ich aus diesem Vertrag raus?
Bin für alle Tipps dankbar.
Gruß
Uwe
von euch beiden wird doch für den fall der scheidung vereinbart werden, wer was an wen zu zahlen hat...im zuge dieser massnahme muss auch entschieden werden, dass du aus der haftung für den kredit entlassen wirst, falls du dann mit dem haus nichts mehr zu tun haben wirst, dafür müssen halt andere eintreten, zb die anderen verwandten...dies wird idR in einem notariellen vertrag geregelt und der notar schreibt dann die bank an, damit die dich aus der haftung entlässt _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
von euch beiden wird doch für den fall der scheidung vereinbart werden, wer was an wen zu zahlen hat...im zuge dieser massnahme muss auch entschieden werden, dass du aus der haftung für den kredit entlassen wirst, falls du dann mit dem haus nichts mehr zu tun haben wirst, dafür müssen halt andere eintreten, zb die anderen verwandten...dies wird idR in einem notariellen vertrag geregelt und der notar schreibt dann die bank an, damit die dich aus der haftung entlässt
Problem dabei ist aber, daß diese Vereinbarung nur im im Innenverhältnis zwischen den Eheleuten rechtlich bindend sind, sprich die Bank muss ihn deswegen noch lange nicht aus der Haft entlassen.
Für die Bank sind nur die Verträge zwischen Bank und Kreditnehmern bindend, alles andere hat die Bank nicht zu interessieren.
D.h. selbst wenn in einer Scheidungsfolgenvereinbarung notariell zwischen den Ehepartnern vereinbart wird, daß der Mann aus der Haftung für die Kredite entlassen werden soll, muss die Bank dazu Ihre Einwilligung geben. Tut sie das nicht, weil Sie den Kredit nicht allein auf die Ehefrau abstellen will bzw. Sie einen anderen gestellten Kreditnehmer aus Bonitätsgründen nicht akzeptieren will und kann, dann bleibt der (Noch)Ehemann bis zum Ende der Laufzeit als Kreditnehmer weiterhin in der Pflicht.
in der praxis kommt der schulner vor der scheidung zur bank und bespricht das weitere vorgehen, wenn er aus der schuldhaft entlassen werden will, daraufhin wird das in der bank geprüft und es wird das ok oder auch nicht gegeben...sofern die bonität nicht ausreicht und auch sonst niemand als gesamtschuldner beitreten kann mag deine ansicht zutreffen...aber das stimmt man ja ab bevor man sich trennt,gelle _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
in der praxis kommt der schulner vor der scheidung zur bank und bespricht das weitere vorgehen, wenn er aus der schuldhaft entlassen werden will, daraufhin wird das in der bank geprüft und es wird das ok oder auch nicht gegeben...sofern die bonität nicht ausreicht und auch sonst niemand als gesamtschuldner beitreten kann mag deine ansicht zutreffen...aber das stimmt man ja ab bevor man sich trennt,gelle
Die Praxis beweist leider gerade das Gegenteil !
Viele Leute sind einfach nicht so schlau und vorausschauden wie Du bzw. sind sich der rechtlichen Lage nicht bewusst, weil Sie sich schlichtweg nicht auskennen und überfordert sind. Sie denken wenn Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung unterzeichnen, dann MUSS sich auch jeder andere und auch eine Bank daran halten, schließlich ist das ein Schriftstück vom Notar etc. etc. Es ist aber lediglich ein Schriftstück, daß im Innenverhältnis gilt und das muss jedem klar sein.
Im Endeffekt sollte VOR jeder Eheschließung ein Grundkurs im Familien- bzw. Scheidungsrecht nachgewiesen werden müssen, damit später keiner sagen kann er habe von nix gewußt
tja newbie, das mag ich gar nicht glauben, jeder mit einer durchschnittlichen intelligenz muss sich über die wirtschaftlichen folgen einer scheidung auch im hinblick auf vorhandenes vermögen bewusst sein, und was man nicht weiss, kann man sich als information ganz leicht und auf vielfältigen wegen besorgen, oder? _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
tja newbie, das mag ich gar nicht glauben, jeder mit einer durchschnittlichen intelligenz muss sich über die wirtschaftlichen folgen einer scheidung auch im hinblick auf vorhandenes vermögen bewusst sein, und was man nicht weiss, kann man sich als information ganz leicht und auf vielfältigen wegen besorgen, oder?
Mir brauchst Du das nicht zu erzählen, aber wie schonmal erwähnt, es ist nunmal nicht jeder so intelligent, vorausschauend und weitsichtigt wie Du
Wenn es so einfach wäre, bräuchte man keine Fachspezialisten und Berater mehr, sondern dann würde man nur noch die Gesetzestexte und Verordnungen allgemein zugänglich aushängen und das würde reichen. Aber die Realität sieht eben immer anders als als man denkt
Meine "fast Exfrau" besitzt zu 50 % ein Haus, sowie mein Bruder zu 25 % und meine Schwägerin zu 25 %. Diese drei Personen sind alleine im Grundbuch eingetragen.
Ein Darlehensvertrag wurde in 2004 über 10 Jahre abgeschlossen wo auch ich als Ehemann mit unterschreiben mußte. Nun weigert sich die Bank mich aus der Pflicht zu entlassen, heißt das sie keiner "Haftentlassung" zustimmt.
Was ich nicht verstehe:
Wieso hat $Ehegatte freiwillig zu 100% für eine Baufinanzierung gehaftet und jahrelang die Raten gezahlt und hat im Gegenzug 0% Anteil an dem finanzierten Haus? Er haftet für den Kredit und andere haben den Vorteil (das Haus)? Bei so viel Großzügigkeit hätte $Ehegatte das Geld auch gleich zu 50/25/25% an die jeweils begünstigten Personen verschenken können.
Uwe Gentek hat folgendes geschrieben::
Wie komme ich aus diesem Vertrag raus?
Aus dem Darlehensvertrag mit der Bank meiner Meinung nach wahrscheinlich gar nicht, wenn an Ihrer Stelle nicht eine Person eintritt, die mindestens die gleiche - wenn nicht eine bessere - Bönität als der aus der Haftung zu entlassende hat. Und selbst dann wäre das seitens der Bank freiwillig und Sie hätten keinen Rechtsanspruch darauf.
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