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Hallo!
Ich habe mir vor 2 Tagen bei einem VW Händler einen Gebrauchtwagen zugelegt. Zwei Tage nach dem Kauf habe ich gemerkt, dass die im Angebot und Kaufvertrag aufgeführten Airbags nicht im Fahrzeug vorhanden sind. Ich gebe zu, dass ich bei der Probefahrt und Abnahme des Fahrzeugs nicht darauf geachtet habe. Habe ich nun irgendwelche Rechte gegenüber dem Verkäufer, zum Beispiel Nachbesserung oder Minderung des Kaufpreises? Muss ich irgendwelche Fristen zur Anzeige des Mangels einhalten?
Besten Dank im Voraus für die Antworten.
Einen Guten Rutsch ins neue Jahr.
Gruß
Caiphi
Da das Auto nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, liegt ein Sachmangel vor.
Sie können von dem Händler die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Als wichtige Frist würde ich zunächst die Frist von sechs Monaten zur Beweislastumkehr nennen.
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