Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vollkasko zahlt nur Teil des Schadens
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vollkasko zahlt nur Teil des Schadens

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
annaanna
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.01.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.01.06, 15:41    Titel: Vollkasko zahlt nur Teil des Schadens Antworten mit Zitat

ein Unfall passiert:
Autobahn gefahren, bremsen, auto kommt ins rutschen und
endet an Leitplanke

Schaden: Lenkung kaputt, einige Beulen, Kupplung kaputt.
Die Versicherung (Vollkasko) erstellt Gutachten Lenkung und Beulen werden uebernommen aber nicht die Kupplung.
Begründung : die Kupplung ist nicht durch den Unfall
kaputt gegangen, sondern durch allgemeinen Verschleiss.

Vor dem Unfall war die Kupplung heil, nachher nicht mehr, also doch Teil des Unfalls?
Was kann man tun, ohne zusätzliche Kosten zu haben?
Kann man das Auto schon mal reparieren -auf eigene kosten- und später
das ganze mit der Versicherung auskämpfen oder vernichtet man dann
Beweismittel?

Danke und Gruesse
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 04.01.06, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal, dass die Versicherung ( oder der Gutachter ) dies gar nicht beurteilen kann ohne das komplette Getriebe auszubauen.

Das Getriebe muss vermutlich eh repariert werden, ob mit oder ohne Versicherung. Daher würde ich das ganze in einer Werkstatt ausbauen und von einem unabhängigen Experten überprüfen lassen. Der kann beurteilen, ob das normaler Verschleiss ist oder aber durch den Unfall verursacht wurde.

Da bei einem Kupplungsschaden in der Regel nur das Innenleben des Getriebes betroffen ist, kann man diese selbstverständlich als Beweis ausbewahren.
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.