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Verfasst am: 31.12.05, 10:47 Titel: Mandat zurückgezogen
angenommen, Frau Z entzog Jahr 2002 einem Anwalt A das Mandat wegen fehlerhafter Leistung in Teilbereichen der Angelegenheit mit dem Hinweis, Schadenersatzansprüche behalte ich mir vor. Seitdem verfolgt sie die Sache selber weiter, eine Gerichtsentscheidung ist noch nicht ergangen. Kann Frau Z mit der Geltendmachung des Schadens bei dem A jetzt schon beginnen, verjährt da irgendwas oder kann sie sich Zeit lassen, bis das Urteil da ist _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
Bei einer regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren dürfte die Sache heute um 24:00 Uhr erledigt sein... _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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