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Hier liegt keine Strafe vor, sondern die Abmahnung eines Konkurrenten. Die 500,-- Euro sind lediglich die Kosten des Anwalts.
Als Gewerbetreibender sollte man eben mit solchen Dingen rechnen. Leider machen sich viele Menschen selbstständig, ohne sich vorher kaumännische, betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse (Grundkenntnisse) zu erwerben.
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