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Unlauterer Wettbewerb schon bei Angebotsabgabe...?

 
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Socke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.01.06, 10:49    Titel: Unlauterer Wettbewerb schon bei Angebotsabgabe...? Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen!

Habe heute durch einen tollen Zufall dieses Forum entdeckt.
Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.

Meine Frage:
Ist es unlauterer Wettbewerb wenn...., man in Absprache mit Geschäftsinhabern, oder zuständiger Geschäftsführung und auch mit Privatpersonen für deren Objekte ein Angebot mit Preisen für eine Dienstleistung abgibt?

Die Abgabe des Angebotes erfolgt schriftlich und wird meisten persönlich an die betreffende Person abgeben. Das geschieht jedes Mal in vorheriger Absprache mit der zuständigen Person.

Wäre prima wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

LG Socke
_________________
Wissenswertes lerne ich gerne mehr dazu.
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 03.01.06, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie habe ich Schwierigkeiten die Frage zu verstehen. Unsittliches Dienstleistungsangebot?
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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Socke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.01.06, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Grinsss.... Geschockt

Sorry, wenn ich mich da unverständlich ausgedrückt habe.

Es geht hier um die Anwerbung von Neukunden.

Eigentlich wollte ich nur wissen, ob diese von mir beschriebene Vorgehensweise der Einreichung der Preis-Angebote im Handwerksbereich unter
"Unlauterer Wettbewerb" fallen.

Dieser Gedanke kam aus dem Bekanntenkreis.
Wir wollen die gerade angefangene "Selbstständigkeit" nicht gleich mit "Unwissenheit" in den Boden stampfen.

LG Socke
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Wissenswertes lerne ich gerne mehr dazu.
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kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 03.01.06, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn dabei die Leute nicht belästigt, bestochen, die Konkurrenz nicht miesgemacht wird...
UWG §§ 3-7 im Prinzip.
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Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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Socke
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Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.01.06, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Na, dann bin ich ja beruhigt..... Mit den Augen rollen

Lieben Dank... Winken

Socke
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Wissenswertes lerne ich gerne mehr dazu.
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