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Wenn sich A von B trennt und die Scheidung anstrebt. A und B ein gemeinsames Haus gebaut haben, das aber noch mit Hypotheken belastet ist. B mit den beiden Kindern im Haus lebt und weiterhin die Hypotheken bedient und ein ausreichendes Auskommen für sich und die Kinder hat. A ein Nettoeinkommen von ca. 700€, kann A Prozeßkostenhilfe für das Scheidungsverfahren beantragen und erhalten?
Danke!
ufi
Hallo,
im Antrag auf PKH müssen u.a. die wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt werden. Diese umfassen neben dem Einkommen auch Vermögen und Lasten. Wenn also ein bestimmter Teil der Hypothek bereits getilgt wurde, kann PKH versagt werden, da Vermögen vorhanden ist.
a könnte zb von b die zahlung der prozesskosten als vorschuss verlangen, schau mal ins BGB § 1360a (4) _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
Verfasst am: 17.01.06, 11:27 Titel: Frage zum Unterhalt
Hallo,
war 5,5 Jahre verheiratet, lebe jetzt getrennt. Meine Frau hat einen Job und ist in der Lage sich alleine zu versorgen. Ihre Anwältin verlagt Unterhalt über einen Zeitraum von 7 Jahren, mein Anwalt (der eigentlich unser gemeinsamer sein sollte ...) hat aus Kulanz 2 Jahre angeboten. Kinder, Vermögen, etc. ist nicht vorhanden. Wenn ich mir die Gesetzteslage anschaue hat die Frau doch nur Unterhaltsanspruch wenn sie nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen kann, oder?
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