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Die Marke "Post" soll es künftig nicht mehr geben.

 
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Frhr. v. Gravenreuth
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.01.06, 11:32    Titel: Die Marke "Post" soll es künftig nicht mehr geben. Antworten mit Zitat

Die Marke "Post" soll es künftig nicht mehr geben. Das Deutsche Patent- und Markenamt ordnete die Löschung an. Der Beschluss vom 14. Dezember, in dem das DPMA entschied, dass Post ein zentraler Sachbegriff ist, war der Deutschen Post AG am 27. zugestellt worden. Die Post will die Streichung des Patentschutzes für den Markennamen nicht klaglos hinnehmen, sondern nach Konzernangaben alle Rechtsmittel, notfalls bis zum Bundesgerichtshof, ausschöpfen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung sei der Name geschützt.
Quelle: http://www.taz.de/pt/2006/01/03/a0098.nf/text
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 03.01.06, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, da hat sich wohl die Post ins eigene Knie geschossen.

Die haben ja auch jeden klagen müssen, der “POST” in seinen Namen hatte, bis es den Richtern aufgefallen ist, dass POST ein viel zu beschreibender Begriff ist und somit ihre eigene Marke unter notorischer Kennzeichnungsschwäche leidet.
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 03.01.06, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sag nur "Sie haben Post!" (Zitat: (Wortsperre: Firma))
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Melone
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Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 03.01.06, 16:13    Titel: Post Antworten mit Zitat

Ich verbinde mit Post die Farbe gelb und ein Posthorn auf diesem gelben Untergrund. Von daher ist der Begriff "Post" wohl Ansichtssache, ob nun allgemeingültig der Inhalt des Bfk oder das Unternehmen gemeint ist. Und ob es von nunan Deutsche Post AG, Deutsche Post World Net oder Logistikunternehmen für den nationalen und internationalen Versandraum heißt...es ist und bleibt die POST. Fragt sich nur, wem solch ein Namensentzug dient, bestimmt nicht dem Bürger. Aber gut, so sind Steuergelder für Sachbearbeiter solch interessanter Vorgänge bestens genutzt. Man dankt!
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 04.01.06, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ist nicht das Bundespatentgericht die ("letzte) Instanz"?
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.01.06, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
Ist nicht das Bundespatentgericht die ("letzte) Instanz"?


Nein - eine Rechtsbeschwerde zum BGH ist möglich (und wahrscheinlich),
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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Julius
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 00:20    Titel: Re: Post Antworten mit Zitat

Melone hat folgendes geschrieben::
Ich verbinde mit Post die Farbe gelb und ein Posthorn auf diesem gelben Untergrund.


Weil Sie ungebildet sind. Schon mal von Thurn und Taxis gehört? Die hatten eine Post, lange bevor es die Bundesrepublik gab. Im Englischen gibt es das Verb to post etc. pp. Für mich als Bildungsbürger ist das ein beschreibender Begriff.

@Günni:

Wo gibt es eigentlich Berufung zum BGH? Ich habe damals in meiner mündlichen Assesorprüfung behauptet, das gäbe es in Markensachen. Bis heute weiss ich nicht, ob es richtig war.
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Gravenreuth
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 39
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 18:18    Titel: Re: Post Antworten mit Zitat

Julius hat folgendes geschrieben::

@Günni:
Wo gibt es eigentlich Berufung zum BGH? Ich habe damals in meiner mündlichen Assesorprüfung behauptet, das gäbe es in Markensachen. Bis heute weiss ich nicht, ob es richtig war.


DAS war nicht richtig. Richtig wäre Patentnichtigkeitsentscheidungen des BPatG gewesen. Hiergegen gibt es die Berufung (zum X. Zivilsenat) des BGH. In diesem Fall ist der BGH auch Tatsacheninstanz.

Soweit ich es auswendig weis(???) ist es in Gebrauchsmusterlöschungssachen entsprechend. Da müsste ich ggf. jedoch nochmal im Gesetzt nachlesen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 20:07    Titel: Re: Post Antworten mit Zitat

Gravenreuth hat folgendes geschrieben::
Soweit ich es auswendig weis(???) ist es in Gebrauchsmusterlöschungssachen entsprechend. Da müsste ich ggf. jedoch nochmal im Gesetzt nachlesen.

Das GebrMG ist dem BGH unzugänglich? Anfänger!
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Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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