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ich habe folgendes Problem, mit der bitte um eine erste Auskunft wie weiter verfahren werden sollte, oder wer weiterhelfen könnte.
In unserer Gemeinde wurde 2002 mit der Erneuerung und dem Ausbau der Straße begonnen. Es gab dazu auch Einwohnerversammlungen, wo die Bürger sich mit Ihren Wünschen, Vorstellungen und Sorgen dazu einbringen konnten. Wie sicherlich überall, wurde auch nach den Kosten für die Einwohner und Anlieger gefragt und gestritten. Letztendlich konnten sicherlich die meisten mit den zu erwartenden Kosten leben.
Nach Baubeginn, wurde auch eine Vorauszahlung von 70% der zu erwartenden Baukosten gefordert, die unter anderem auch mit der derzeitig gültigen Straßenausbaubeitragssatzung begründet wurde. Die meisten Einwohner konnten damit „leben“ und die weiteren Kosten abschätzen.
Jetzt bekamen wir eine Vorabinformation zur Schlussabrechnung, in der 1. auf eine neue Satzung verwiesen wird, 2. laut dieser Satzung sich die Beiträge für die meisten Einwohner (nicht alle) erheblich vergrößern und 3. die Baukosten sich um fast 30% vergrößert haben.
In einem Fall haben sich die Erwarteten Beiträge fast verdoppelt auf ca. 3.371,- €, soweit mir bekannt ist soll ein alleinstehender Rentner ca. 11.000,- € zahlen.
Die Bescheide werden etwa Mitte Februar verschickt.
Sicherlich ist die Gebührenerhebung an sich rechtmäßig, nur bin ich und viele Andere der Meinung, „über den Tisch gezogen“ worden zu sein. Denn über eine Änderung der Satzung (mit Rückwirkung zum 1.2.04) und deren Folgen, oder der Arbeit an dieser, wurden wir nie informiert und auch auf den Bürgerversammlungen in unserer Gemeinde wurde darüber kein Wort verloren.
Wir haben den Verdacht, dass die Schlussabnahme und Satzungsänderung absichtlich so gelegt wurden, um unseren Beitrag zu erhöhen und höhere Baukosten auf uns abzuwälzen.
Auffällig ist, dass die Schlussabnahme der Baumassnahme, ca. 3 Wochen nach Veröffentlichung (also In-Kraft-Treten) der neuen Satzung liegt, obwohl die Arbeiten schon vor Monaten abgeschlossen waren, und dass der angebliche Schlussabnahmetag ein Sonntag war.
In einem Gespräch mit dem zuständigen Bearbeiter machte er mir (sinngemäß) verständlich, dass er den Termin für die Abnahme so gesteuert hat, um eine Rechtssichere Beitragserhebung zu erreichen, denn mit der bisherigen Satzung (50m Grundstückstiefe x Breite) sei diese nicht gegeben.
Wie kann ich weiter vorgehen und welchen Erfolg kann man erwarten?
Die neue Satzung gilt ja nicht nur für ihre Straße sondern für die gesamte Gemeinde. Die Bescheide werden aufgrund der zum Zeipunkt der Fertigstellung der Straße geltenden Satzung erlassen. Insgesamt kann die Stadt nur den Gesamtbetrag umlegen, der auch tatsächlich entstanden ist. Alle zugrunde liegenden Unterlagern (einschlißlich Rechnungen pp) können sie bei der Stadt einsehen.
Somit ist, vorausgesetzt die Stadt arbeitet nicht mit Scheinrechnungen, der Gesamtbetrag in der Regel kaum anzuzweifeln.
Ob der neue Verteilungsschlüssel mit der aktuellen Rechtslage übereinstimmt, müssen sie von einem Fachmann überprüfen lassen. Ihre informationen geben dazu nichts her.
Dass öffentliche Bauvorhaben immer teurer werden als geplant, gehört bereits zur Allgemeinbildung.
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